zu krank zum arbeiten zu gesund für die Rente

von
Busfahrer

Hallo, ich bin 61 Jahre alt und arbeite seit über 30 Jahren als Busfahrer in einem kommunalen Unternehmen. Ich hatte vor 20 Jhren einen bösartigen Tumor, der erfolgreich behandelt wurde, in den letzten Jahren hatte ich mehrere Wirbelsäulenoperationen und Hörstürze. Außerdem leide ich seit vielen Jahren trotz vieler Untersuchungen an bisher nicht genau diagnostizierten Nervenschmerzen, die mit starken Erschöpfungszuständen und anderen Symptomen auftreten. In den letzten Jahren haben die Beschwerden so stark zugenommen, dass ich starke Medikamente nehmen muss und seit mehr als 3 Jahren arbeitsunfähig bin. Der Verkehrsarzt hat mir deshalb die gesundheitliche Eignung zum Führen eines KOM entzogen. In meinem Betrieb gibt es auch keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich. Krankengeld erhalte ich schon lange nicht mehr und das Arbeitsamt hat nach 2 Jahren die Zahlungen auch eingestellt. Da ich zu 40 % schwerbeschädigt bin, will mein Betrieb mich auch nicht kündigen. Mein Antrag auf Rente wurde abgelehnt, der Widerspruch gegen diese Entscheidung auch. Ich habe zwar geklagt, aber diese Mühlen mahlen langsam. Der Antrag beim Versorgungsamt auf Erhöhung des Grades der Schwerbeschädigung wurde ebenfalls abgelehnt. Der Widerspruch dagegen läuft... Trotz mehr als 40 Arbeitsjahren erhalte ich derzeit keine Geld. Meine Frau (58) ist vollbeschäftigt und verdient grade so viel, dass wir davon leben können. Ich kann nur noch mit Schlafmitteln schlafen und wie lange meine Frau diese psychische Belastung noch durchhält ist ungewiss. Was können wir tun, wer kann uns helfen.
Wir haben uns vor 7 Jahren ein altersgerechtes Haus gekauft (auf Kredit) und uns dieses mit viel Geld und Arbeitskraft schön hergerichtet. Die Raten können wir bisher noch grade so bezahlen. Aufgrund meiner Krankheit und der zu erwartenden Verschlechterung werden wir wohl auch was behindertengerechtes brauchen.

von
DRV

Da Sie sich schon im Klageverfahren befinden, wird die Rentenversicherung aktuell nichts für Sie tun können. Nur wenn sich der Grad Ihrer Schwerbehinderung auf mindestens 50 erhöht, können Sie vorzeitig, mit Abschlägen eine Altersrente erhalten.

von
weiß nicht

Da die DRV der Meinung ist, dass Sie arbeiten können und Sie Ihre bisherige Arbeit ja nicht mehr ausüben können, sollte eigentlich Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehen. Die sollen Berufsunfähigen helfen eine gesundheitlich passende Arbeit zu finden.

Wenn das funktioniert, bekommen Sie zwar definitiv keine EM-Rente, aber Sie hätten einen Job und damit ein Einkommen. Wenn es nicht funktioniert, können Sie beim Sozialgericht sagen: Schaut her, ich hab's ja probiert und es geht nicht.

Experten-Antwort

Hallo,

LTA bei laufendem Klageverfahren sind zwar durchaus möglich, aber Maßnahmen müssen auch erfolgversprechend sein. Hier besteht ein gewisser Interessenkonflikt.

Letztlich dürfte erst das Klageverfahren Klarheit bringen – sofern der Instanzenweg nicht beschritten wird. Hier können Sie die richterliche Sachaufklärung unterstützen und ggf. neue medizinische Unterlagen einreichen. Sie können beim Sozialgericht auch ein medizinisches Gutachten beantragen (§ 109 SGG). Das Kostenrisiko hierfür liegt jedoch zunächst auf Ihrer Seite. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, sollten Sie das zuvor mit Ihrer Versicherung und Ihrer anwaltlichen Vertretung klären.
Möglich ist natürlich auch ein Vergleich, z.B. Klagerücknahme, dafür Zusicherung LTA.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Busfahrer

Zitiert von: DRV
Da Sie sich schon im Klageverfahren befinden, wird die Rentenversicherung aktuell nichts für Sie tun können. Nur wenn sich der Grad Ihrer Schwerbehinderung auf mindestens 50 erhöht, können Sie vorzeitig, mit Abschlägen eine Altersrente erhalten.

Das ist mir alles bekannt, aber was wird, wenn das Versorgungsamt den Widerspruch ablehnt? Und wovon bezahlen wir die Gasrechnung?

von
Busfahrer

Zitiert von: weiß nicht
Da die DRV der Meinung ist, dass Sie arbeiten können und Sie Ihre bisherige Arbeit ja nicht mehr ausüben können, sollte eigentlich Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehen. Die sollen Berufsunfähigen helfen eine gesundheitlich passende Arbeit zu finden.

Wenn das funktioniert, bekommen Sie zwar definitiv keine EM-Rente, aber Sie hätten einen Job und damit ein Einkommen. Wenn es nicht funktioniert, können Sie beim Sozialgericht sagen: Schaut her, ich hab's ja probiert und es geht nicht.

Ich bin 61 Jahre alt, 40 % schwerbeschädigt und aufgrund meiner Krankheit immer noch arbeitsunfähig ....

von
Larez

Zitiert von: Busfahrer

Ich bin 61 Jahre alt, 40 % schwerbeschädigt und aufgrund meiner Krankheit immer noch arbeitsunfähig ....

Ich kenne Leute, die sind 62 (und älter), haben einen GdB von 40 (oder mehr) - und gehen arbeiten. Allerdings sind das keine Busfahrer (waren sie auch nur); aber es gibt genug andere Berufe. Falls Sie diese -rein gesundheitlich- ausüben können ist die Rentenversicherung (abgesehen von LTA) der falsche Ansprechpartner.
Für die Vermittlung eines solchen Jobs ist nämlich die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zuständig. Und falls die das nicht hinbekommen müssen die auch zahlen.

von
....

Zitiert von: Busfahrer
Zitiert von: DRV
Da Sie sich schon im Klageverfahren befinden, wird die Rentenversicherung aktuell nichts für Sie tun können. Nur wenn sich der Grad Ihrer Schwerbehinderung auf mindestens 50 erhöht, können Sie vorzeitig, mit Abschlägen eine Altersrente erhalten.

Das ist mir alles bekannt, aber was wird, wenn das Versorgungsamt den Widerspruch ablehnt? Und wovon bezahlen wir die Gasrechnung?

Informationen für Betroffene Energie-Hilfe

https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-betroffene.html

von
Bernd

Zitiert von: Busfahrer
[quote=403444] Und wovon bezahlen wir die Gasrechnung?
Wenn Ihnen eine hohe Gasrechnung ins Haus flattert, könnte Ihnen Geld vom Jobcenter zustehen. Beispiel: Ihre Frau verdient 1500 Euro Netto und Ihr Regelbedarf beim Alg 2 läge bei 1100 Euro. Dann bekämen Sie nichts. Jetzt erhalten Sie eine Gasrechnung von 600 Euro, dann stiege Ihr Bedarf auf 1700 Euro im Monat der Rechnung und Sie bekämen etwas dazu. Ihr Beispiel zeigt auf, wie wichtig und richtig das kommende Bürgergeld wäre.

von
Abschläge

Zitiert von: Bernd
Zitiert von: Busfahrer
[quote=403444] Und wovon bezahlen wir die Gasrechnung?
Wenn Ihnen eine hohe Gasrechnung ins Haus flattert, könnte Ihnen Geld vom Jobcenter zustehen. Beispiel: Ihre Frau verdient 1500 Euro Netto und Ihr Regelbedarf beim Alg 2 läge bei 1100 Euro. Dann bekämen Sie nichts. Jetzt erhalten Sie eine Gasrechnung von 600 Euro, dann stiege Ihr Bedarf auf 1700 Euro im Monat der Rechnung und Sie bekämen etwas dazu. Ihr Beispiel zeigt auf, wie wichtig und richtig das kommende Bürgergeld wäre.

Das steht doch alles in den von '....' verlinkten Infos von Energie-hilfe-org ...

Über da Bürgergeld wird übrigens morgen im Bundestag abgestimmt, gleich um 9:00 h, können Sie dann live verfolgen oder später in der mediathek abrufen

https://www.bundestag.de/tagesordnung

von
Weber

Hallo,
Sie haben verschiedene Möglichkeiten.
Sie können Wohngeld beantragen. Das gibt es auch für Immobilienbesitzer.
Es nennt sich nur etwas anders, googeln Sie mal.
Alternativ könnten Sie eventuell aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten.
Auch ein Minijob kommt evtl. für Sie noch in Frage.
Alles Gute!

von
Walter

Hallöchen,
Krankengeld 78 Monate auch schon ausgeschöpft?

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