Zitiert von: Quark
Die Frage war nicht von Retroaktiv, sondern von "oder so".
Ja, die Frage war von "oder so". Etwas anderes habe ich in der von Ihnen zitierten Passage auch gar nicht behauptet! Lesen Sie noch mal genau nach!
Allerdings geht es hier um die Erfüllung der Wartezeit durch "Retroaktiv", nicht durch "oder so". Wer müsste in diesem Fall also kalkuliert mitwirken: "Retroaktiv" oder "oder so"?
Denken Sie mal scharf nach, Sie Schlaumeier! Ich denke, meine Aussage war absolut in Ordnung.
Zitiert von: Quark
Desweiteren: "späterer Leistungsfall und dadurch frühere Rentenzahlung"? Es ist also schlechter, die Wartezeit von 45 Jahren zu haben als die 35 Jahre.
Ja, es ist in diesem Fall eindeutig schlechter, nur die Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen als die Wartezeit von 45 Jahren zum Monat 11/2017: Bei der Wartezeit von 35 Jahren gibt es bei Rentenbeginn am 01.12.2017 einen Abschlag von 0,6 %. W*lfgang hat es doch wirklich sehr schön vorgerechnet! Bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren zum Monat 11/2017 gibt es bei einem Rentenbeginn am 01.12.2017 keinen Abschlag. Eindeutig besser, oder nicht?
Und ja: Wenn der Leistungsfall "45 Jahre Wartezeit" später liegt – nämlich im November 2017 statt im Juli 2017 – kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei Antragstellung im Februar 2018 früher beginnen. Also: frühere Zahlung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte!
Zitiert von: Quark
Und die Richtigkeit der AFG Zeiten wird dann wie rekonstruiert? Durchsuchungsbeschluss oder haben Sie noch eine anderen Vorschlag? Lebensfremd diese Sicht der Dinge wie es erscheint.
Falls es Ihnen nicht aufgefallen ist: Ich habe lediglich eine nüchterne Betrachtung der Rechtslage vorgenommen. Betrug ist ein objektiver Straftatbestand, nachzulesen in
§ 263 StGB. Schauen Sie mal hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Ob ein Betrug im Einzelfall nachgewiesen werden kann, steht dann auf einem ganz anderen Blatt.* Dazu hatte ich mich aber überhaupt nicht geäußert!!! Also bitte erst mal genau lesen und nachdenken, bevor Sie anderen Leuten eine "lebensfremde Sicht der Dinge" vorhalten, die diese überhaupt nicht geäußert haben.
*Gerne erläutere ich ihnen das Ganze auch mal an einem Beispiel:
Wenn Sie eine Bank überfallen, ist das eine Straftat. Wenn man Ihnen den Überfall nicht nachweisen kann, bleibt der verübte Banküberfall dennoch objektiv gesehen eine Straftat. Nach StGB.
Verstanden?
Und wenn Sie gerne einen alternativen Vorschlag haben wollen, den kann ich Ihnen auch liefern. Ist so tatsächlich passiert:
Ein Versicherter hat ziemlich detailgetreu damit geprahlt, wie "schlau" er doch war, als er die Deutsche Rentenversicherung durch Falschangaben "verarscht" hat. Ein Zeuge hat ihn angezeigt, die anderen Zeugen wurden befragt. Dank der detailgetreuen Aussagen musste der Versicherte dann erkennen, dass er doch nicht so clever war, wie er dachte.
Kein Einzelfall. Sie unterschätzen die Redseligkeit der Menschen, lieber Schlaumeier. Viele meinen auch, Falschangaben seien lediglich Kavaliersdelikte und geben ihren Freunden und Bekannten gutgläubig "tolle Tipps" nach dem Motto "das habe ich auch so gemacht – funktioniert bestens".
Schauen Sie sich doch einfach mal an, wie offen hier im Forum über diese "Kavaliersdelikte" diskutiert wird. Die Leute verlieren offensichtlich immer mehr ihr Unrechtsbewusstsein! Und dann regen Sie sich hinterher sogar noch auf, wenn gegen Sie Anklage erhoben wird…
Und zum Abschluss noch etwas: Es gibt auch noch Menschen, die Anstand und Moral haben und keine "kalkulierte Mitwirkung" vornehmen, wenn man Ihnen sagt, dass das nicht rechtens ist. Siehe zum Beispiel die Antwort von Retroaktiv, der sich zunächst sehr für die Frage von "oder so" interessiert hat, sich dann aber klar davon distanziert hat, Sozialbetrug zu begehen. Aller Ehren wert! Vielleicht können Sie jetzt die Intention meiner Antwort nachvollziehen!
P.S.: Wollen Sie den ganzen ehrlichen und aufrechten Menschen etwa auch eine "lebensfremde Sicht der Dinge" vorhalten?