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Experten-Antwort

Zu vollem Pensionsanspruch von 71,75 % noch einen Vorsorgungsausgleich bekommenne

von Fischi4421.02.2019 | 11:25
186 Ansichten
7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren,meine Frage richtet sich dahin gehend ,ob eine Beamtin zusätzlich nach einer Scheidung den Versorgungsausgleich vom Mann vom aus seiner DRV und einer Betriebsrente ausgezahlt bekommt ,obwohl sie bei ihrem Renteneintritt schon die höchstmögliche Pension bekommt. Stichwort Überversorgung Oder verfällt das Geld zu Gunsten der Rentenkasse bzw.Pensionskasse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fischi44,

wenden sie sich bitte hinsichtlich der Anrechte aus der Beamtenversorgung an ihre Versorgungsdienststelle.

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6 Antworten

Icham 21.02.2019 | 13:36
Hallo. Im §55 BeamtVG steht etwas über zusammentreffen Versorgungsbezüge und Renten. In §55.1.4 folgendes. Zu den Renten und den Leistungen nach Nummer 4 rechnet nicht der Kinderzuschuss. Renten, Rentenerhöhungen und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung, beruhen, sowie übertragene Anrechte nach Maßgabe des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) und Ich denke darum wird der übertragene Teil nicht auf den Höchstsatz der Versorgung bei der geschiedenen Beamtin angerchnet.
Fischi44am 21.02.2019 | 16:34
Heißt also im Klartext,sie bekommt es on Top drauf !Damit hätte sie mehr Brutto als wenn sie noch arbeiten würde !!!
KSCam 21.02.2019 | 17:28
Was die Beamtin im Klartext mal bekommt richtet sich nach den Beamtenversorgungsgesetzen und da ist die DRV nicht auskunftspflichtig. Soe werden also keine diesbezügliche Expertenantwort bekommen. PS: das gericht hat "im Zweifel" über einen Versorgungsausgleich entschieden - fragen Sie also den Richter was er bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
Icham 21.02.2019 | 18:05
Hallo. Das mit oben drauf sehe ich nicht so eher unten drauf. Die Frau hat doch bestimmt auch etwas an Dich übertragen. Das wird doch auch von Ihrer Versorgung erst nach allen Ruhens und Kürzungsvorschtiften einbehalten. Also von Ihrem Ruhegehalt. Steht in §57 BeamtVG.
Fischi44am 21.02.2019 | 23:37
Trotz des gegeneinander ausrechnens des Vorsorgungsausgleichs bleiben immer noch 700 Euro mehr für sie übrig. Vielen Dank für die Antworzen
Jonnyam 22.02.2019 | 08:25
"700 Euro mehr" als ohne Versorgungsausgleich? Dss mag ja möglich sein. Aber nur, wenn der Mann - bezogen auf die Ehezeit - auch auf diesen Betrag kommt. Das ist ja Sinn der Übung. Die Versorgungen sollen ausgelichen werden.
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