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Experten-Antwort

Zugang Rentenbescheid EMR beweisen

von Fritz11.12.2022 | 09:38
272 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und einen schönen 3. Advent. Mein Arbreitsverhältnis endet im ÖD im Monat des Zugangs des Rentenbescheides über eine volle unbefristete EMR. Wie beweist man das Zugangsdatum? Bei der DRV sind die Briefe manchmal wochenlang unterwegs. Gestern traf wieder etwas ein, was das Absendedatum 25.11.22 trug.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen geben können und dürfen. Bitte wenden Sie sich damit zunächst an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalvertretung.

Ihren Ärger ob der verspäteten Zustellung kann ich natürlich gut verstehen, aber auch dafür sind wir hier im Forum leider nicht die richtigen Ansprechpartner.

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15 Antworten

KSC Ergänzungam 11.12.2022 | 13:10
und den Briefumschlag zeigen Sie auch dem AG - auf diesem ist zu erkennen wann die DRV das Dingens dem Postzusteller übergeben hat.
KSCam 11.12.2022 | 13:07
Wo ist denn das Problem? Wenn Sie den Bescheid im Briefkasten haben, informieren Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber. Damit haben Sie doch zunächst Ihre Pflicht aus dem Arbeitsvertrag erfüllt, oder nicht? Wie der AG dann reagiert, falls Sie ihm ein "uralt Schreiben" präsentieren, ist zunächst mal Arbeits- und kein Rentenrecht.
Jonnyam 11.12.2022 | 17:02
Das ist bei der DRV-Bund mit dem niederländischen Zusteller leider nicht möglich. Schriftdatum 17.11. Eingang 5.12.
Tinaam 11.12.2022 | 18:38
Sie haben wohl noch keine Post von der Rentenversicherung bekommen? Die sind immer auf Wochen rückdatiert, die kommen immer über einen Zentral-Versand, der Wochen später verschickt wird. Da kann ja wohl nicht die Bekanntgabe am 28. November sein wenn der Brief erst am 10. Dezember eintrifft.
Erklärbäram 11.12.2022 | 18:19
Greift hier nicht die Bekanntgabefiktion? Auch, wenn der Brief tatsächlich erst später zugestellt wurde? Also "dritter Tag nach Aufgabe zur Post"?
Jonnyam 11.12.2022 | 18:41
In meinem Fall datiert das Schreiben vom 17.11. und traf am 5.12. ein. Wahrscheinlich war die Übergabe an den Zusteller in den Niederlanden dann erst Anfang Dezember. Nichts genaues weiß man nicht.
Erklärbäram 11.12.2022 | 18:31
User Fritz schreibt doch was vom 25.11. Plus 3 Tage = 28.11. = noch November
Fritzam 11.12.2022 | 18:44
Wann endet mein Dienstverhältnis wohl schon rückwirkend, obwohl ich noch bis 9. Dezember gearbeitet habe. Das ist schrecklich mit dem Wochen verspäteten Versand per Übergangsgeld war es auch so datiert auf Mitte September und 10. Oktober war das Schreiben da. Auf dem Umschlag kann ich kein Datum erkennen.
Abschlägeam 11.12.2022 | 19:56
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professio… Selbst wenn der Arbeitgeber 'untertellt', das Schreiben sei Ihnen also am 28.11.22 zugegangen (25.11. + 3 Tage), dann endet das Arbeitsverhältnis frühestens 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung durch den Arbeitgeber. 'Unterstellt', er würde also am 28.11. schreiben, dann wären 2 'Wochen später' der 12.12.22. Zu diesem Zeitpunkt endet das Arbeitsverhältnis 'frühestens'. Und den Rest warten Sie ab, bzw. klären es mit Ihrer Personalabteilung. Viel Erfolg und alles Gute!
Uschiam 11.12.2022 | 21:58
Zitat von Die Antwort anzeigenausblenden
Hallo und einen schönen 3. Advent. Mein Arbreitsverhältnis endet im ÖD im Monat des Zugangs des Rentenbescheides über eine volle unbefristete EMR. Wie beweist man das Zugangsdatum? Bei der DRV sind die Briefe manchmal wochenlang unterwegs. Gestern traf wieder etwas ein, was das Absendedatum 25.11.22 trug.
geben Sie doch schon selbst. Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht mit dem Rentenbeginn, sondern mit Ablauf des Monats, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wird. Erst wenn man diesen in den Händen hält, ist die EM-Rente offiziell,dass ist bei jedem Arbeitnehmer so. Was sich aus dem Datum der Bewilligung bspw. in Sachen rückwirkende Rente/Zuverdienst ergibt, ist wieder eine andere Geschichte. Daher hat KSC völlig Recht, zuwie Sie den Bescheid haben, erzählen Sie Ihrem Arbeitgeber, was Sie da nettes im Briefkasten hatten!
Ergänzend, der Beschäftigte hat den Arbeitgeber unverzüglich von der Zustellung des Rentenbescheides zu unterrichten. Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheides, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. Muss das Integrationsamt involviert werden mit Ablauf des Tages des Zustimmungsbescheides.
Tinaam 11.12.2022 | 20:04
Es wäre besser, die Rentenversicherung verschickt einfach mal ihre Briefe zeitnah.
Die Antwortam 11.12.2022 | 21:18
geben Sie doch schon selbst. Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht mit dem Rentenbeginn, sondern mit Ablauf des Monats, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wird. Erst wenn man diesen in den Händen hält, ist die EM-Rente offiziell,dass ist bei jedem Arbeitnehmer so. Was sich aus dem Datum der Bewilligung bspw. in Sachen rückwirkende Rente/Zuverdienst ergibt, ist wieder eine andere Geschichte. Daher hat KSC völlig Recht, zuwie Sie den Bescheid haben, erzählen Sie Ihrem Arbeitgeber, was Sie da nettes im Briefkasten hatten!
Fritzam 11.12.2022 | 22:11
Hat mir leider alles nicht geholfen. Danke.
Abschlägeam 12.12.2022 | 06:56
Wenn, wie Sie am Sonntag, 11.12. schreiben, Ihnen 'gestern', also am Samstag, 10.12. der Bescheid zugegangen ist, dann nehmen Sie diesen (samt Umschlag) heute mit zur Arbeit. Denn weiterhin schreiben Sie, dass Sie bis 09.12. (also Freitag) noch gearbeitet haben. Ihr Arbeitsverhältnis endet aber erst, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen dies schriftlich mitgeteilt hat (siehe TÖVD). Heute der Arbeit also einfach fern zu bleiben ('ich bin ja nun Erwerbsminderungsrentner') bringt Ihnen vermutlich mehr Ärger ein, als Ihr Problem, dann nachzuweisen, dass das Schreiben tatsächlich erst am Samstag eingegangen ist. Bleiben Sie also heute nicht einfach zuhause, sondern gehen Sie wie gewohnt zur Arbeit und klären dort vor Ort, wie es nun weitergeht.
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