Guten Tag,
aufgrund der Gesetzesänderung ab 1.8.17 Zugang zur KVdR bezogen auf Anrechnungszeiten pro Kind = 3 Jahre habe ich nach Überprüfungsantrag von meiner Krankenkasse die Mitteilung bekommen, dass ich ab 1.7.17 nun doch zur KVdR gehöre. Ich bin freiwillig gesetzlich pflichtversichertes KK Mitglied.
Ist es richtig, dass ich nun von der DRV ein Schreiben bekomme (meine KK informiert Sie übrigens darüber), was ich Ihnen an Beiträgen zur KVdR sowie an mir gezahlten, gar nicht zustehenden Zuschüssen für meine Krankenversicherungsbeiträge, die ich immer selbst an die KK überwiesen habe, schulde?
Und ist es richtig, dass die DRV mir diese Summe anteilig mit einer gewissen Summe von meiner laufenden Rentenzahlung monatlich abzieht, bis die Forderung 0 Euro beträgt?
Und ist es richtig, dass ich die Möglichkeit habe diese Forderung auch in einer einmaligen Summe an die DRV zurück bezahlen kann, sodass meine monatliche Rentenzahlung bleibt wie sie ist?
Würde mich über Antwort freuen. Vielen Dank.