Zugang rückwirkend zum 1.8.17 in die KVdR erhalten

von
VieleFragen

Guten Tag,

aufgrund der Gesetzesänderung ab 1.8.17 Zugang zur KVdR bezogen auf Anrechnungszeiten pro Kind = 3 Jahre habe ich nach Überprüfungsantrag von meiner Krankenkasse die Mitteilung bekommen, dass ich ab 1.7.17 nun doch zur KVdR gehöre. Ich bin freiwillig gesetzlich pflichtversichertes KK Mitglied.

Ist es richtig, dass ich nun von der DRV ein Schreiben bekomme (meine KK informiert Sie übrigens darüber), was ich Ihnen an Beiträgen zur KVdR sowie an mir gezahlten, gar nicht zustehenden Zuschüssen für meine Krankenversicherungsbeiträge, die ich immer selbst an die KK überwiesen habe, schulde?

Und ist es richtig, dass die DRV mir diese Summe anteilig mit einer gewissen Summe von meiner laufenden Rentenzahlung monatlich abzieht, bis die Forderung 0 Euro beträgt?

Und ist es richtig, dass ich die Möglichkeit habe diese Forderung auch in einer einmaligen Summe an die DRV zurück bezahlen kann, sodass meine monatliche Rentenzahlung bleibt wie sie ist?

Würde mich über Antwort freuen. Vielen Dank.

von
KSC

Richtig, aber dafür bekommen Sie von der Kasse auch die freiwilligen Beiträge zurück.

von
VieleFragen

Zitiert von: KSC
Richtig, aber dafür bekommen Sie von der Kasse auch die freiwilligen Beiträge zurück.

Hallo,

ja, das ist auch so. Ich bekomme ...eigentlich...alles von der KK zurück.

Eigentlich.

Die hat aber geschrieben, dass sie das zurück hält bis sie ein Forderungsazsgleichsgesuch der DRV bekommen.

Aber ich sehe den Weg als gar nicht rechtens an, denn ICH schulde der DRV Beiträge und Zuschüsse. Und die DRV darf auch gar nicht über meinen Kopf hinweg von der KK sich meine zu viel gezahlten Beiträge erstatten lassen und umgekehrt.

Oder wie sehen Sie das?

von
KPJMK

Hallo. Ich schreib mal wie es bei uns war. Krankenkasse erstattet alle freiwilligen Beiträge KV und PV ab Pflichtversicherung an das Mitglied.
DRV zahlt alle vollen Pflichtbeiträge ab Pflichtmitgliedschaft KV und PV an die Krankenkasse.
Diese Pflichtbeiträge wurden bei uns in drei gleichen Raten von der Rente einbehalten. Zusätzlich zu den dann normalen Beiträgen für die laufende Rente.
Die monatliche Rentenzahlung ist jetzt um den Zuschuss und den Beitrag zur KV und PV geringer.
Aber das zieht sich hin. Bei uns war es ab August 17. Die erste richtige Rentenzahlung gab es für Mai 18.

von
KSC

Überlegen Sie mal in Ruhe, was bei Ihrem Vorschlag ein cleverer Bürger "anstellen" kann.

Er kassiert von der Kasse das Geld (freiwillige Beiträge) zurück und gegen die Rückforderung der zuviel "gezahlten Rente (brutto + Beitragszuschuss statt netto) legt er sämtliche Rechtsmittel ein, (Widerspruch, Klage, usw.) um dieses Verfahren zu verschleppen. Damit beschäftigt er Behörde und Gerichte......eigentlich völlig ohne Grund.

Da würde doch jeder - gesunden Menschenverstand vorausgesetzt - an der Intelligenz des Staates zweifeln und fragen: "wie können die nur so doof sein, das eine nicht mit dem anderen zu verrechnen, sondern sie müssen dem Geld hinterher laufen".

Und glauben Sie mir, solche cleveren Bürger gibt es viele.

Und in so einem Fall wäre mir egal was einer für rechtens erachtet.

PS: ich meine nicht Sie persönlich.
:)

von
KPJMK

Hallo. Ich habe nichts von einem Vorschlag geschrieben. Es wurde bei uns so gemacht und wird dann wohl auch in einem Rundschreiben vom GKV Spitzenverband so verfügt. Es war auch noch eine eigene Rente und eine Witwenrente mit Zuschuss in einer Summe. Die eine ist vorschüssig und die andere am Ende vom Monat.

von
W*lfgang

Zitiert von: VieleFragen
Aber ich sehe den Weg als gar nicht rechtens an, denn ICH schulde der DRV Beiträge und Zuschüsse. Und die DRV darf auch gar nicht über meinen Kopf hinweg von der KK sich meine zu viel gezahlten Beiträge erstatten lassen und umgekehrt.

Falsch,

die DRV zieht die Beiträge nur im Auftrage der GKV ein/verrechnet sie, und so wird es auch mit der rückwirkend festgestellten KVdR sein.

Den Beitragszuschuss fordert die DRV als deren Anteil von Ihnen zurück, da Sie ab 01.08.2017 in der GKV pflichtversichert sind. Dafür - wie schon dargestellt - erstattet Ihnen die GKV die freiwilligen Beiträge ...im Wege der Verrechnung wird das ausgeglichen.

Warten Sie doch einfach die Verrechnungsbescheide der GKV und der DRV ab, dann löst sich alles in Wohlgefallen auf - und ggf. haben Sie sogar ein Plus in der Tasche, weil in Summe geringere KV/PV-Pflichtbeiträge zu zahlen sind, als Sie bisher über die freiwillige GKV nebst KV-Zuschuss der DRV abdrücken mussten.

Gruß
w.

von
VieleFragen

[/quote]
Warten Sie doch einfach die Verrechnungsbescheide der GKV und der DRV ab, dann löst sich alles in Wohlgefallen auf - und ggf. haben Sie sogar ein Plus in der Tasche, weil in Summe geringere KV/PV-Pflichtbeiträge zu zahlen sind, als Sie bisher über die freiwillige GKV nebst KV-Zuschuss der DRV abdrücken mussten.

Gruß
w.[/quote]

Hallo,
ja. Ich werde jetzt doch erstmal abwarten was mir beide zusenden.

Es müsste aber plus/minus Null bei der Summe rauskommen. Ich habe nur die Rente als Einkommen und die Beiträge für die KV sind doch gleich.

MfG

Experten-Antwort

Hallo VieleFragen,

Ihre Grundannahmen sind grundsätzlich zutreffend (siehe auch ersten Beitrag von „KSC“). Hinsichtlich des weiteren Verfahrens kann ich mich dem Beitrag von „W*lfgang“ anschließen.

von
VieleFragen

Zitiert von: KSC
Überlegen Sie mal in Ruhe, was bei Ihrem Vorschlag ein cleverer Bürger "anstellen" kann.

Er kassiert von der Kasse das Geld (freiwillige Beiträge) zurück und gegen die Rückforderung der zuviel "gezahlten Rente (brutto + Beitragszuschuss statt netto) legt er sämtliche Rechtsmittel ein, (Widerspruch, Klage, usw.) um dieses Verfahren zu verschleppen. Damit beschäftigt er Behörde und Gerichte......eigentlich völlig ohne Grund.

Da würde doch jeder - gesunden Menschenverstand vorausgesetzt - an der Intelligenz des Staates zweifeln und fragen: "wie können die nur so doof sein, das eine nicht mit dem anderen zu verrechnen, sondern sie müssen dem Geld hinterher laufen".

Und glauben Sie mir, solche cleveren Bürger gibt es viele.

Und in so einem Fall wäre mir egal was einer für rechtens erachtet.

PS: ich meine nicht Sie persönlich.
:)

Noch vergessen,
zu dieser Antwort finde ich leider keine Verbindung zu meinem Posting...Ich weiss nicht, was Sie damit kundtun wollen.

?

von
VieleFragen

Guten Tag,

zwischenzeitlich habe ich von der DRV Post bekommen und eine detaillierte Aufstellung zu deren Rückforderung vom 1.8.17-30.6.18.

Konnte ich auch bis auf den Cent genau nachvollziehen.

Nur...

...meine Krankenkasse hat mir eine ganze Menge Euros weniger auf mein Konto zurück erstattet, als ich vom 1.8.17 an Beiträgen an die bezahlt habe.

Komisch ist auch noch, dass diese Summe genau 2 Monatsbeiträge ausmacht...

Heute schrieb mir die KK auf meinen Einwand der noch fehlenden Differenz, dass die Rückzahlung sich anhand der Mindestbeitragsbemessungsgrenze (2018) errechnet hat. Und dann noch viel bla bla wie die DRV ihre Beiträge errechnet.

Aber, auf meinem letzten und derzeit aktuellem Beitragsbescheid von der KK/Beitragszentrum vom 9.7.17 steht als Bemessung die Summe meine Rente drauf. Aus dieser Summe wurden 15,1 % KV und der Pflegebeitrag errechnet. Aber nicht, wie die KK nun schreibt, aus dem Mindestbeitrag 2018.

Und dann folgt die Auflistung der beiden Beitragssätze ab 1.7.17 und mein KV und Pflegebeitrag.

Und dann halt mein monatlich zu zahlender Gesamtbeitrag .

Und bis dato habe ich auch diese Summe an die KK bezahlt.

Und diese Summe ist auch genau die (es sind 11 Monate), was die DRV nun zurück fordert.

Die KK muss mir doch genau DAS zurück zahlen, was ich auch seit 1.8.17 an Beiträgen an die bezahlt habe.

Oder etwa nicht?

MfG

von
KPJMK

Hallo. Hab schon in meiner ersten Post geschrieben das es ähnlich war. Kam mir bei dem Bescheid der Rentenversicherung für die Nachzahlung der KK Beiträge auch so viel vor. War aber alles richtig.
Hatten im Juli Antrag auf Überprüfung KVdR gestellt.Im Oktober alle Beiträge Juli bis September zurück bekommen. Von der KK auch ab Oktober keine Einziehungen der Beiträge mehr. Rente weiter bekommen mit Beitragszuschuss KK bis Januar. Dann neuer Rentenbescheid mit KVdR Abzug und hoher Nachzahlung Juli bis Jan. weil ja auch ab Oktober keine Beiträge mehr gezahlt worden sind und Zuschuss war ja weiter gezahlt worden. Erstattungsbetrag der KK war damals auch viel geringer. Ist mit drei hohen Raten dann einbehalten worden. Erste richtige Zahlung dann im Mai.

Es muß bei Dir nicht so sein aber vielleicht passt ja etwas von meinem Ablauf.

von
VieleAntworten

Zitiert von: VieleFragen
Guten Tag,

zwischenzeitlich habe ich von der DRV Post bekommen und eine detaillierte Aufstellung zu deren Rückforderung vom 1.8.17-30.6.18.

Konnte ich auch bis auf den Cent genau nachvollziehen.

Nur...

...meine Krankenkasse hat mir eine ganze Menge Euros weniger auf mein Konto zurück erstattet, als ich vom 1.8.17 an Beiträgen an die bezahlt habe.

Komisch ist auch noch, dass diese Summe genau 2 Monatsbeiträge ausmacht...

Heute schrieb mir die KK auf meinen Einwand der noch fehlenden Differenz, dass die Rückzahlung sich anhand der Mindestbeitragsbemessungsgrenze (2018) errechnet hat. Und dann noch viel bla bla wie die DRV ihre Beiträge errechnet.

Aber, auf meinem letzten und derzeit aktuellem Beitragsbescheid von der KK/Beitragszentrum vom 9.7.17 steht als Bemessung die Summe meine Rente drauf. Aus dieser Summe wurden 15,1 % KV und der Pflegebeitrag errechnet. Aber nicht, wie die KK nun schreibt, aus dem Mindestbeitrag 2018.

Und dann folgt die Auflistung der beiden Beitragssätze ab 1.7.17 und mein KV und Pflegebeitrag.

Und dann halt mein monatlich zu zahlender Gesamtbeitrag .

Und bis dato habe ich auch diese Summe an die KK bezahlt.

Und diese Summe ist auch genau die (es sind 11 Monate), was die DRV nun zurück fordert.

Die KK muss mir doch genau DAS zurück zahlen, was ich auch seit 1.8.17 an Beiträgen an die bezahlt habe.

Oder etwa nicht?

MfG

Ja, genau diese Summe und genau diese Summe.
Oder etwa nicht?

Experten-Antwort

Wenden Sie sich bitte nochmals an Ihre Krankenkasse und erkundigen Sie sich nach dem Sachstand.
In der Regel tritt Ihr Rentenversicherungsträger an Ihre Krankenkasse heran und versucht den überzahlten Beitragszuschuss (beim RV-Träger) von der Krankenkasse im Rahmen einer Verrechnung zu erlangen. Falls dieses der Fall war, kann Ihnen die Krankenkasse natürlich nur entsprechend weniger erstatten. In der gleichen Weise wird mit der Verrechnung der überzahlte Betrag (Beitragszuschuss) bei dem RV-Träger gemindert, so dass diese Forderung insoweit getilgt wird.

MfG

von
KPJMK

Hallo. Hast Du denn nach Erstattung der Beiträge von der KK noch weiter Beiträge gezahlt. Könnte ich mir denken weil es ja genau zwei sind.
Ich hatte damals Einzugsermächtigung und der Eizug hörte nach der Erstattung auf.

von
VieleFragen

Hallo,

die DRV hat vom 1.8.17 bis 3ü.6.18 alles zurück gefordert.

Die KK hat im Mai zuletzt abgebucht. Juni konnte ich noch nicht prüfen da der Beitrag jetzt erst fällig ist und ich noch nicht bei der Bank nachgeschaut habe.

Aber selbst wenn die den Juni nicht mehr einziehen habe ich noch immer eine Differenz ..und das von genau 1 Monatsbeitrag.

Sorry Experte aber was Sie schreiben verstehe ich leider nicht. Und ich habe bereits von der KK die Beiträge zurück bekommen. Darüber habe ich die DRV informiert und die Forderung dieser auch schon beglichen. Somit wird auch nichts von meiner Rente jetzt in Raten abgezogen.

von
VieleFragen

Hallo,

die DRV hat vom 1.8.17 bis 3ü.6.18 alles zurück gefordert.

Die KK hat im Mai zuletzt abgebucht. Juni konnte ich noch nicht prüfen da der Beitrag erst Mitte Juli fällig ist. Ich weiss auch nicht ob die KK den noch einziehen wird.

Aber selbst wenn die den Juni nicht mehr einziehen habe ich noch immer eine Differenz ..und das von genau 1 Monatsbeitrag.

Sorry Experte aber was Sie schreiben verstehe ich leider nicht. Und ich habe bereits von der KK die Beiträge zurück bekommen. Darüber habe ich die DRV informiert und die Forderung dieser auch schon beglichen. Somit wird auch nichts von meiner Rente jetzt in Raten abgezogen.

von
W*lfgang

Zitiert von: VieleFragen
Aber selbst wenn die den Juni nicht mehr einziehen habe ich noch immer eine Differenz ..und das von genau 1 Monatsbeitrag.

Hallo VieleFragen,

haben Sie bei dem bisherigen Beitragseinzug der Krankenkasse bedacht, dass die die freiwilligen KV-Beiträge erst im Folgemonat abgebucht hat (im Mai für April) und Ihnen die DRV somit am Ende für 2 Monate zu viel Rente + KV-Zuschuss gezahlt hat?

Gruß
w.

von
VieleFragen

Hallo,
ja. Das habe ich bedacht, dass mein Juni Beitrag erst Mitte Juli fällig wird.

Dennoch, die DRV hat ja den Zeitraum 1.8.17 bis 30.6.18 herangezogen. 11 Monate, wo ich denen jetzt die Forderung/Beiträge für den Zeitraum und den Zuschuss zurück gezahlt habe.

Die KK muss / müsste Mitte Juli den Juni Beitrag noch bei mir abbuchen.

Dann sind es für beide Träger gleich viel Monate. Nämlich 11.

Als Differenz bei der Erstattung der KK habe ich derzeit 2 Monatsbeiträge zu wenig erstattet bekommen.

Selbst wenn die KK nun den Juni nicht mehr abgebucht, im Juli, so habe ich immer noch 1 Monat Differenz/von der KK zu wenig zurück bekommen.

Punkt ist doch der: alles was ich für den Zeitraum 1.8.17-30.6.18 an Beiträgen an die KK gezahlt habe (aufgrund freiwilliger Pflichtversicherung) muss mir diese doch jetzt auch wieder (nachdem ich rückwirkend ab 1.8.17 in die KVdR gekommen bin) erstatten!

?

Auch selbst dann, wenn der Juni gar nicht mehr im Juli von der KK eingezogen wird. Dann sind es halt nur 10 Monate.

Aber dann fehlt mir Differenzmässig immer noch die Summe, die 1 Monatsbeitrag ergibt. Warum auch immer....

von
KPJMK

Hallo. Eigentlch wird wenn die KK festgestellt hat das Du Pflichtmietglied bist nichts mehr abgebucht.
Dein Beitrag wird jetzt ja immer mit der Rente einbehalten, vorschüssig oder am Ende vom Monat. Kommt drauf an wie lange es schon Rente gibt.
Deine freiwilligen Beiträge waren immer im Folgemonat 15. für den Vormonat.
Deine Zahlung am 15.7,17 war also für Juni und wurde nicht erstattet.
Ich hoffe das hast Du alles bedacht.

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