Bei der Berechnung der EU-Rente wurde der Zugangsfaktor um 0,108 (10,8%) gemindert. Kann ich mit 60 Jahren ohne erneute Minderung des Zugangsfaktors die Altersrente bekommen, bei 50% Behinderung u. mehr als 2Jahre Rentenunterbrechung ?
19.10.2010, 10:32
von
Feli
Die Altersrente wg. Schwerbeh. kann ohne Abschlag ab 60 nur gezahlt werden, wenn 35 Versicherungsjahre und mind. 50% SB vorhanden sind und eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung am 16.11.2000 schon vorgelegen hat und Sie vor dem 16.11.1950 (!!!) geboren sind. Der Bezug einer EM-Rente vor dem 60. Lebensjahr (Beginn des Kürzungszeitraums) spielt dabei keine Rolle.
19.10.2010, 12:26
Experten-Antwort
Hallo,
auf den Beitrag von Feli wird hingewiesen.
19.10.2010, 18:04
von
Karl Ho.
Zitiert von: Techniker
Hallo,
auf den Beitrag von Feli wird hingewiesen.
? bedeutet es das ich mit 63 Jahren die volle Altersrente bekommen kann, mit 50% Schwerbehinderung u. die Minderung des Zugangsfaktor (-10,8%) bei Gewährung der EU-Rente entfällt.