Zugangsfaktor

von
Karl Ho.

Bei der Berechnung der EU-Rente wurde der Zugangsfaktor um 0,108 (10,8%) gemindert. Kann ich mit 60 Jahren ohne erneute Minderung des Zugangsfaktors die Altersrente bekommen, bei 50% Behinderung u. mehr als 2Jahre Rentenunterbrechung ?

von
Feli

Die Altersrente wg. Schwerbeh. kann ohne Abschlag ab 60 nur gezahlt werden, wenn 35 Versicherungsjahre und mind. 50% SB vorhanden sind und eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung am 16.11.2000 schon vorgelegen hat und Sie vor dem 16.11.1950 (!!!) geboren sind. Der Bezug einer EM-Rente vor dem 60. Lebensjahr (Beginn des Kürzungszeitraums) spielt dabei keine Rolle.

Experten-Antwort

Hallo,

auf den Beitrag von Feli wird hingewiesen.

von
Karl Ho.

Zitiert von: Techniker

Hallo,

auf den Beitrag von Feli wird hingewiesen.

? bedeutet es das ich mit 63 Jahren die volle Altersrente bekommen kann, mit 50% Schwerbehinderung u. die Minderung des Zugangsfaktor (-10,8%) bei Gewährung der EU-Rente entfällt.

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