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Experten-Antwort

Zugangsfaktor

von Helena22.02.2018 | 08:59
389 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bleibt der Zugangsfaktor beim Wechsel einer EM- Rente in eine vorzeitige Altersrente erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Helena,

man muss unterscheiden, ob eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bleibt der Zugangsfaktor nur bei den Entgeltpunkten bestehen, die für die Berechnung der Rente zu Grunde lagen (die Hälfte der Entgeltpunkte). Die andere Hälfte der Entgeltpunkte bekommen einen anderen, ggfs. höheren Zugangsfaktor.

Sollte während des Rentenbezuges weiterhin gearbeitet worden sein, erhalten diese, neuen Entgeltpunkte auch einen anderen Zugangsfaktor.

Wie User „senf-dazu“ erläutert hat, ist auch die 24 Monats-Frist zu beachten, wenn kein ununterbrochener Rentenbezug ist.

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2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 22.02.2018 | 09:04
Für die Entgeltpunkte, die zur EM-Rente schon bewertet wurden, ja. Alles, was nach Leistungsfall der EM-Rente noch an Zeiten dazugekommen ist (z.B. nebenher gearbeitet etc...) bekommt den neuen Zugangsfaktor der Altersrente. MfG
senf-dazuam 22.02.2018 | 09:08
Wenn, wie in den letzten Tagen auch schon hier diskutiert, zwischen Ende der EM- und Beginn der Altersrente mehr als 24 MOnate liegen, so wird nicht mehr von einer Folgerente gesprochen und der Zugangsfaktor wird für die Altersrente separat berechnet.
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