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Experten-Antwort

Zugangsfaktor

von Jonny12.12.2014 | 17:33
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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So bunt kann das Leben sein: Versicherter gestorben 4.3.1990 (in Worten neunzehnhundertneunzig) geschiedene Frau erfährt davon 24 Jahre später und beantragt die Rente im AUG 2014. Daher Rentenbeginn AUG 2014 Zurechnungszeit dafür vom MRZ 1990 bis JAN 1991 (62. Lebensjahr) Nun ist diese Rente ja "vorzeitig in Anspruch genommen worden" Wie berechnet sich denn der Zugangsfaktor fragt mit großer Erwartung auf eine plausible Antwort Jonny

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Besteht Anspruch auf Witwen-/Witwerrente an einen vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehegatten, ist die Rente vom Ablauf des Kalendermonats an zu leisten, in dem diese beantragt wird (vgl. § 268 SGB VI). Bei einem Im Juli 2014 gestellten Rentenantrag ist der Rentenbeginn der 01.08.2014.

2. Der Rentenabschlag ist abhängig vom Lebensalter. Beginnt die Hinterbliebenenrente vor dem 60. Lebensjahr, wird ein Abschlag 10,8 Prozent vom 60. bis zum 63. Lebensjahr berücksichtigt (Übergangsregelung § 264 d SGB VI).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1. Besteht Anspruch auf Witwen-/Witwerrente an einen vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehegatten, ist die Rente vom Ablauf des Kalendermonats an zu leisten, in dem diese beantragt wird (vgl. § 268 SGB VI). Bei einem Im Juli 2014 gestellten Rentenantrag ist der Rentenbeginn der 01.08.2014.

2. Der Rentenabschlag ist abhängig vom Lebensalter. Beginnt die Hinterbliebenenrente vor dem 60. Lebensjahr, wird ein Abschlag 10,8 Prozent vom 60. bis zum 63. Lebensjahr berücksichtigt (Übergangsregelung § 264 d SGB VI).

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13 Antworten

-/-am 12.12.2014 | 17:48
Gegenfrage: Besteht überhaupt ein Witwenrentenanspruch nach § 243 SGB VI?
Jonnyam 12.12.2014 | 18:27
Ja, sonst würde ich nicht fragen!
Matze72am 12.12.2014 | 19:29
Die Ausgangsschilderung ist bereits nicht richtig. Die Rente beginnt Aug 2013. siehe Beispiel 20 http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Daher endet die ZZ mit dem 60. Lj. (§§ 253a, 264c SGB VI greift hier nicht wegen dem Rentenbeginn) Das 60. Lebensjahres ist für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend (§ 264d SGB VI).
Jonnyam 12.12.2014 | 20:09
geschiedene Frau erfährt davon 24 Jahre später und beantragt die Rente im AUG 2014.
Die Ausgangsschilderung ist bereits nicht richtig. Die Rente beginnt Aug 2013. siehe Beispiel 20 http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Daher endet die ZZ mit dem 60. Lj. (§§ 253a, 264c SGB VI greift hier nicht wegen dem Rentenbeginn) Das 60. Lebensjahres ist für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend (§ 264d SGB VI).
Vielen Dank Matz72 aber die Rente beginnt nicht 2013, sondern erst 2014 im August. Und es ist eine Zurechnungszeit vom Tod MRZ 1990 bis zum 62. Lebensjahr (JAN 1991) berücksichtigt worden. Insofern hinkt das zitierte Beispiel Mich interessiert, für wie viele Monate der Abschlag ausgerechnet wird und welche Zeit dahinter steht? Immer noch gespannt auf eine Antwort Jonny
Matze72am 12.12.2014 | 20:16
Verzeihung Jonny, aber ich bin überzeugt, dass der Bescheid dann falsch ist, da § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI hier greift. Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen bereits im (30.)Juli 2013 erfüllt sind und der Antrag erst August 2014 beantragt wurde, dann dürfte auch der RTBE zum 01.08.2013 liegen (also vor dem 01.07.2014). --> Widerspruch oder Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ? Falsch mein Gedanke totaler Blödsinn sein sollte, bitte ich um Aufklärung
Jonnyam 12.12.2014 | 21:52
Die Voraussetzungen lagen schon beim Tod 1990 vor. Leider wurde die Rente erst 24 Jahre später beantragt. Das ist kein Witz sondern traurige Realität, Also ich warte weiter Jonny
zeldaam 13.12.2014 | 12:43
Verzeihung Jonny, aber ich bin überzeugt, dass der Bescheid dann falsch ist, da § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI hier greift. Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen bereits im (30.)Juli 2013 erfüllt sind und der Antrag erst August 2014 beantragt wurde, dann dürfte auch der RTBE zum 01.08.2013 liegen (also vor dem 01.07.2014). --> Widerspruch oder Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ? Falsch mein Gedanke totaler Blödsinn sein sollte, bitte ich um Aufklärung
Die Voraussetzungen lagen schon beim Tod 1990 vor. Leider wurde die Rente erst 24 Jahre später beantragt. Das ist kein Witz sondern traurige Realität, Also ich warte weiter Jonny
Hallo, der Rentenbeginn ist richtig, da es sich um eine Witwenrente an Geschiedene handelt, § 268 geht hier vor § 99 Abs. 2. Der Verminderungszeitraum für den Zugangsfaktor nach § 77 beginnt m.E. im April 1990 (Monat nach Tod) und endet im Januar 1992 ( Monat der Voll. des 63. Lj.) Quelle: RAA: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… (Tod vor 2012 , Rentenbeginn ab 01.01.2004). MfG zelda
Jonnyam 13.12.2014 | 15:33
Hallo Zelda, vielen Dank auch. Ich hab's jetzt selbst herausgefunden. Wenn man noch den § 264d zur Hilfe nimmt, kommt man wegen des Todesfalles (nicht des Rentenbeginns) auf 22 Monate, die noch vom Tod bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres reichen. Für die Hilfe in einem nicht gerade alltäglichen Fall bedankt sich Jonny
Gackiam 14.12.2014 | 15:26
Also ich warte weiter Jonny
Na, dann warte mal schön ... irgendwann kommt dann vielleicht sogar das Christkind, gell!
hegehosaam 15.12.2014 | 07:11
Nur mal eine Verständnisfrage: Warum beginnt die Rente bereits im August 2014? Wenn die Rente im August 2014 beantragt wurde, so dürfte sie gem. § 268 SGB VI doch erst im Folgemonat, also im September 2014, beginnen. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Zwar ist der Wortlaut der Regelung möglicherweise auslegungsfähig. Alle Kommentare, die ich grad mal zu Rate gezogen habe, sagen allerdings übereinstimmend, dass (entsprechend dem bis 31. Dezember 1991 geltenden Recht) die Geschiedenenwitwenrente immer erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat zu leisten ist.
Jonnyam 15.12.2014 | 08:28
Sorry Ist tatsächlich schon (erst) im Juli 2014 beantragt worden. Erst, wegen der längeren Zurechnungszeit. Jonny
hegehosaam 15.12.2014 | 08:34
Danke für die Klarstellung.
Kilianam 15.12.2014 | 13:23
...da hätte die Dame aber den Antrag besser bereits im Juni 2014 gestellt - so hat sie noch einen weiteren Monat Rente verschenkt.
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