Angenommen, eine Person erhält befristete volle Erwerbsminderungsrente für die Lebensjahre 60-63 mit einem Zugangsfaktor von (1-36*0,003) = 0,892. Mit Ende des 64. Lebensjahres tritt sie nun eine Rente für langjährig Versicherte an - der reguläre Rentenbeginn wäre mit 65.
Was ist nun der Zugangsfaktor in diesem Fall? Greift hier §77 Absatz 3 und wenn ja, wie ist die Berechnung?
Hintergrund der Frage ist: was passiert eigentlich mit dem Zugangsfaktor (vor allem §77 Absatz 3), wenn die Folgerente einen späteren Regeleinstieg als die Vorrente hat?