Wie berechnet sich der Zugangsfaktor bei jetzigem Beginn einer Erwerbsminderungsrente, wenn ich 62 Jahr und 6 Monate alt bin?
Zugangsfaktor ist wäre dann -1,8% (=6 Monate) Abzug, sofern Vertrauensschutz i.S.v. §264d und 77 Abs. 4 i.V.m. §51 Abs. 3a SGB VI vorliegt ODER aber -4,8% (=16 Monate), wenn Vertrauensschutz NICHT vorliegt (unter der Annahme, dass sich das Lebensalter von 62J + 6 Monate auf den heutigen Zeitpunkt Juli 2016 bezieht)
Es gibt zwei mögliche Ergebnisse.
Ohne Ihren Versicherungsverlauf zu kennen, kann man keine endgültige Aussage treffen.
Warten Sie doch einfach den Bescheid ab, dann schauen Sie in die "Anlage - Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" und achten auf den 'Zugangsfaktor'.
Warum zwei Möglichkeiten?: siehe hier
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=32160
Hallo Ernest,
es ist richtig, dass es zwei Möglichkeiten für die Berechnung des Zugangsfaktors bei der Erwerbsminderungsrente gibt. Den bisherigen Antworten ist somit zuzustimmen.
Unter der Annahme, dass das Lebensalter von 62 Jahren und 6 Monaten im Monat des Rentenbeginns vollendet und der Rentenbeginn 2016 ist, wird der Zugangsfaktor berechnet, indem die Kalendermonate entweder
a) zwischen 62,5. Lebensjahr und dem Alter von 63 Jahren und 10 Monaten (Tabelle nach § 264d SGB VI), also 16 Monate, mit dem monatlichen Abschlag von 0,3% vervielfältigt wird
oder
b) zwischen dem 62,5. Lebensjahr und dem 63. Lebensjahr, also 6 Monate, mit dem monatlichen Abschlag von 0,3% vervielfältigt wird.
Für die Variante b ("Vertrauensschutz") müssen z. Zt. 35 Jahre mit den Zeiten, die auch für die Wartezeit von 45 Jahren (Rente mit 63) berücksichtigt werden können, vorliegen.