Es wird davon ausgegangen, dass bereits laufend eine Regelaltersrente bezogen wird.
Daher haben Sie vom 01.01.2017 an die Wahl:
Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten.
Einmal im Jahr (01.07) erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.
Ob sich diese Variante für Sie bzw. den Rentenbezieher lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab und muss ganz individuell geprüft werden.
Aufgrund des neuen und sehr komplexen Sachverhaltes sollte auf jeden Fall ein Beratungsgespräch stattfinden.
Ein Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat ergibt sich nur, wenn der Versicherte über die Regelaltersgrenze hinaus k e i n e Rente bezieht.
Entsprechend ist die Regelung für die Zuschlagsentgeltpunkte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.