mein Fall als Beispiel:
Person M kommt 1990 nach Deutschland und stellt erfolglos Asylantrag. Den Folgenatrag nimmt sie zurück und bekommt dann aus humanitären Gründe 1996 Aufenthaltsbefugnis. Nach zwei weiteren Jahren, 1998 erhält sie unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Zeiten des Asylverfahrens wurden auf die 8Jahre Wartezeit angerechnet).
1)Zählt die Zeit mit Aufenthaltsbefugnis als rechtmäßge Aufenthalt? Für Einbürgerung zum beispiel wird die Zeit angerechnet.
bei erfolgreichem Asylantrag ist man ja seit Ankunft in Deutschland rechtmäßig im Land, auch wenn positiver Bescheid Jahre später ausgestellt wird. Bei mir war Asylantrag nicht erfolgreich und ich habe 6Jahre nach Ankunft Aufenthaltsbefugnis bekommen.
2)Falls Aufenthaltsbefugnis als rechtmäßger Aufenthalt gezählt wird, bei mir dann rückwirkend seit Ankunft in Deutschland?
Ich muss bald mein Rentenantrag machen und ich habe Kindererziehungszeiten Formular vergessen, weil nicht gewusst.
Vielen Dank für Ihre hilfe