Hallo Frau Viersen,
zum zulageberechtigten Personenkreis gehören - sehr stark vereinfacht gesagt - nur Personen, die in der ges. Rentenversicherung (pflicht-)versichert sind oder waren. Siehe hierzu auch (oben!) unter Reiter "Altersvorsorge" - Riesterrente - förderberechtigter Personenkreis. Sollten Sie nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, erklärt sich, warum Sie die Zulage zurückzahlen müssen.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich in einer Beratungsstelle zur priv. Altersvorsorge beraten zu lassen. Hierfür bitte dieses Beratungsanliegen ausdrücklich erwähnen.