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Experten-Antwort

zulage zurückzahlen

von silke viersen15.09.2014 | 23:11
1060 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Mein steuerberater hat mir heute einen brief mit einem geänderten Einkommensteuerbescheid für 2012 zugeschickt. Zulage Altersversorge wurde Gestrichen weil ich nicht zum begünstigten personenkreis gehöre. Versteh nicht warum ich die zulage jetzt zurückzahlen muss. Wer kann mir weiterhelfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Viersen,

zum zulageberechtigten Personenkreis gehören - sehr stark vereinfacht gesagt - nur Personen, die in der ges. Rentenversicherung (pflicht-)versichert sind oder waren. Siehe hierzu auch (oben!) unter Reiter "Altersvorsorge" - Riesterrente - förderberechtigter Personenkreis. Sollten Sie nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, erklärt sich, warum Sie die Zulage zurückzahlen müssen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich in einer Beratungsstelle zur priv. Altersvorsorge beraten zu lassen. Hierfür bitte dieses Beratungsanliegen ausdrücklich erwähnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Zulage zurückam 15.09.2014 | 23:31
Ihr Steuerberater sollte das können.
Christina Nowakam 16.09.2014 | 07:45
Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater - da werden Sie geholfen !!!!!!
Bernd F. Angestellteram 16.09.2014 | 08:30
Die Frage lautet hier: Warum liegt keine Zulagenberechtigung vor? Sind Sie pflichtversichert beschäftigt: unmittelbar berechtigt. Sind Sie Hausfrau und Ihr Gatte pflichtversichert beschäftigt mit Riestervertrag: mittelbare Berechtigung. ( nicht umfassende Aufzählung). Sind Sie Hausfrau und Ihr Kind noch nicht 3 Jahre alt? Beantragen Sie bitte zügig die Kindererziehungszeiten ( Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit unmittelbare Zulagenberechtigung). Ohne weitere Informationen kann Ihre Frage nicht abschließend geklärt werden.
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