Bis 2010 war ich Arbeitnehmerin mit Riestervertrag. Danach war ich bis Ende 2012 Selbständig. Ab 2013 bin ich wieder Arbeitnehmerin und möchte meinen Riestervertag fortsetzen. Bin ich bereits im Jahr 2013 zulageberechtigt, wenn ich den Mindestbetrag von Euro 60,00 einbezahle (RV-Brutto 2012: 0,00 €)?
01.03.2013, 11:39
Experten-Antwort
Der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro ist in einem solchen Fall als Mindesteigenbeitrag ausreichend, um die volle(n) Zulage(n) zu erhalten.
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