SV:
War vom 09/2005 bis 08/2006 rentenversicherungspflichtig und habe auch meine Zulagen für die Jahre 2005 und 2006 in den Riestervertrag bekommen. Seit 09/2006 bin ich Beamter.
Frage:
Wen ich mir für das eine Jahr meine Rentenbeiträge erstatten lassen, muss ich dann auch die Riesterzulagen 2005 und 2006 zurückerstatten?
Weiß da jemand was? Habe nichts gefunden!
Vielen Dank.