Hallo Hocke,
Die Altersvorsorgezulage (AVZ) wird auf Antrag für jedes Beitragsjahr gezahlt. Die AVZ ist vom Zulageberechtigten bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei dem Anbieter seines Vertrages zu beantragen. Der Antrag auf Zulage für das Beitragsjahr 2010 ist spätestens bis zum 31.12.2012 zu stellen. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulagenantrag beim Anbieter eingeht.
Der Zulagenberechtigte kann seinen Anbieter schriftlich bevollmächtigen, die Zulage für jedes Beitragsjahr – bis auf Widerruf – zu beantragen (Dauerzulagenantrag).Allerdings ist der Zulagenberechtigte verpflichtet, seinem Anbieter eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulagenanspruchs führt.