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Experten-Antwort

Zulagen Riester-Rente

von Hocke09.10.2012 | 15:24
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3 Antworten

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Hallo, es wurden in den letzten Jahren die Eigenbeiträge nicht in ausreichender Höhe eingezahlt und somit diie Zulagen gekürzt. Über welchen Zeitraum können diese Zulagen nachgefordet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hocke,

Die Altersvorsorgezulage (AVZ) wird auf Antrag für jedes Beitragsjahr gezahlt. Die AVZ ist vom Zulageberechtigten bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei dem Anbieter seines Vertrages zu beantragen. Der Antrag auf Zulage für das Beitragsjahr 2010 ist spätestens bis zum 31.12.2012 zu stellen. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulagenantrag beim Anbieter eingeht.

Der Zulagenberechtigte kann seinen Anbieter schriftlich bevollmächtigen, die Zulage für jedes Beitragsjahr – bis auf Widerruf – zu beantragen (Dauerzulagenantrag).Allerdings ist der Zulagenberechtigte verpflichtet, seinem Anbieter eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulagenanspruchs führt.

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2 Antworten

Kriegeram 09.10.2012 | 15:43
Tipp 6: Zulagen nachfordern Arbeitnehmer wie Pohls erhalten vom Arbeitgeber oft vermögenswirksame Leistungen. Dafür können sie in der Steuererklärung Sparzulagen beantragen, wenn ihr Einkommen nicht zu hoch ist. Das geht bis 2006 zurück. Für 2006 muss der Antrag spätestens am 31. Dezember beim Finanzamt sein. Ist der Steuerbescheid für ein Jahr schon bestandskräftig, reicht ein formloses Schreiben als Antrag und dazu eine Bescheinigung über die Geldanlage. Riester-Sparer können über ihren Anbieter noch staatliche Zulagen bis ins Jahr 2008 zurück nachfordern. Sie sollten ihre Altersvorsorge außerdem in der Steuererklärung abrechnen. Die Angaben zum Riester-Sparen machen sie für 2009 auf der Anlage Vorsorgeaufwand und für 2008 auf der Anlage AV. Sie erhalten die Steuerersparnis für Riester- Einzahlungen, wenn diese günstiger als die Zulage ist. Das kann noch für alle Jahre ohne bestandskräftigen Bescheid klappen, wenn sie die Anbieter-Bescheinigung mit der Steuererklärung einreichen. Siehe auch diesen Link: http://www.test.de/Steuernsparen-zum-Jahresende-Noch-vor-Silvest…
Riesteram 10.10.2012 | 22:22
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