Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo A.B.,
bitte setzen Sie sich mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA) in Verbindung. Die ZfA wird die Anrechnung der Zulagen in Ihrem Einzelfall prüfen.
Was Sie gelesen haben, war auch mal richtig. Allerdings hat der Gesetzgeber die bereits von „DarkKnight RV“ angesprochene Gesetzesänderung vollzogen. Demnach müssen nun auch mittelbar Berechtigte einen Mindestbeitrag zahlen. In Folge dessen ist Ihre Zulage nun auch bei Ihrem Vertrag und nicht mehr bei dem Ihres Mannes abzuziehen.
Sie haben Recht. Ich habe mir mal die Vorschrift – in dem uns als Rentenversicherung doch etwas fremden Recht – im EStG angeschaut.
Bei der unmittelbar berechtigten Person müssten demnach wirklich beide Grundzulagen abgezogen werden. Warum der Förderrechner dies nicht berücksichtigt, bitte ich direkt mit dem Betreiber dieser Homepage zu klären. Auf der Startseite finden Sie unter „Kontakt“ die entsprechenden Ansprechpartner.
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