Zulagenberechtigung

von
snowbird

Ich habe 2009 bis einschließlich November als Minijobber gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat Pauschal 15% an die Rentenversicherung abgeführt, ich habe keine zusätzlichen Beträge an die RV gezahlt und bin daher nicht zulegenberechtigt. Ab Dezember habe ich eine Vollzeitstelle im öffentl. Dienst bekommen und daher unmitelbar zulagenberechtigt. Meine Frage: Bin ich für das ganze Jahr 2009 unmittelbar zulagenberechtigt und kann die volle Zulage beantragen?

von
Schießl Konrad

Zitiert von: snowbird

Ich habe 2009 bis einschließlich November als Minijobber gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat Pauschal 15% an die Rentenversicherung abgeführt, ich habe keine zusätzlichen Beträge an die RV gezahlt und bin daher nicht zulegenberechtigt. Ab Dezember habe ich eine Vollzeitstelle im öffentl. Dienst bekommen und daher unmitelbar zulagenberechtigt. Meine Frage: Bin ich für das ganze Jahr 2009 unmittelbar zulagenberechtigt und kann die volle Zulage beantragen?

Altersvorsorge macht Schule mal vor Jahren besucht, meine laut Hindertkopf nur anteilig
füe den sozialpflichtigen Verdienst 2009.

von
DarkKnight RV

Hallo Snowbird,

Sie haben Anspruch auf die volle Zulage, wenn Sie entsprechend hohe Beiträge gezahlt haben!!

Für die Zulagenberechtigung ist nur entscheidend, das Sie mindestens einmal im Jahr die Voraussetzungen dafür erüllen!!

von
Schießl Konrad

Zitiert von: DarkKnight RV

Hallo Snowbird,

Sie haben Anspruch auf die volle Zulage, wenn Sie entsprechend hohe Beiträge gezahlt haben!!

Für die Zulagenberechtigung ist nur entscheidend, das Sie mindestens einmal im Jahr die Voraussetzungen dafür erüllen!!

Mit gefangen, mitgehangen.
Sie haben natürlich recht, nur der kastrierte
Beitrag bis November gilt natürlich nicht.
Der Beitrag für die Anrechnung von 4% ist
aus den Verdienst Dezember zu rechnen, für
die volle Zulage oder einen Teilbetrag derselben.

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