Nach einem Selbstversuch ist mir folgendes aufgefallen: Unter der Rubrik "Riesterangaben" können Sie einen Eigenanteil eintragen. Dieser Eigenanteil bezieht sich aber nicht (alleine) auf den mittelbar zulagenberechtigten Ehegatten, sondern auch auf den unmittelbar Zulagenberechtigten, also beide Ehepartner. Sie müssten zu dem freiwilligen Beitrag Ihrer Frau auch Ihren für die maximale Zulage erforderlichen Eigenbeitrag hinzurechnen, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Frau tatsächlich einen nicht notwendigen Eigenanteil in eine Riesterrente einzahlen möchte. Gegebenenfalls gibt es für nicht "Riester-"geförderte Anlagebeträge günstigere Anlageformen, zum Beispiel eine sogenannte "Basis- oder Rürup-Rente".