Hallo zusammen.
Ich hatte die Erwerbsminderungsrente bereits für 3 Jahre. Bei der 2. Verlängerung erhielt ich die Ablehnung. Das war jetzt auch vor Gericht. Da ich Gutachten habe, die für mich negativ waren, habe ich Angst das ich auch vor dem Landesgericht scheitern werde.
Der Richter wollte unbedingt das ich die Klage zurück nehme, ich könne ja einen neuen Antrag stellen, der dann wahrscheinlich auch durch gehen würde, falls es tatsächlich nicht geht.
Ich kann definitiv nicht. Dies bestätigen auch meine Ärzte. Wie wäre es denn, wenn ich einen neuen Antrag stelle. Wird die Rente gekürzt oder bleibt sie in der Höhe?
Gilt das nur wenn man dieser 2 Jahresfrist bleibt? Bekommt man es evtl doch nachgezahlt? Also von der letzten Rentenzahlung an. Die letzte Zahlung hatte ich im Juni 2018.
Liebe Grüße
Du kannst so oft wie du möchtest einen neuen Antrag stellen.
Das ist nirgendwo limitiert.
Ob der nun anders bewertet wird, als ein Verlängerungsantrag, das sei dahingestellt
Hallo Sarah,
natürlich können Sie einen neuen Rentenantrag stellen. Über diesen Antrag muss komplett neu entschieden werden.
Eine Nachzahlung ab 2018 rückwirkend ist nicht wahrscheinlich, da ansonsten der Antrag auf Weitergewährung Erfolg gehabt hätte. Es wird vermutlich einen neuen Leistungsfall der Erwerbsminderung geben. Liegt dieser nicht innerhalb der Frist von 24 Monaten nach Wegfall der vorherigen Erwerbsminderungsrente, dann ist kein Bestandsschutz gegeben, die Rentenhöhe wird neu berechnet und somit ggfs. auch niedriger.
Das ist nirgendwo limitiert.
Ob der nun anders bewertet wird, als ein Verlängerungsantrag, das sei dahingestellt
Das ist mir klar und war auch nicht meine Frage.
Trotzdem danke.
natürlich können Sie einen neuen Rentenantrag stellen. Über diesen Antrag muss komplett neu entschieden werden.
Eine Nachzahlung ab 2018 rückwirkend ist nicht wahrscheinlich, da ansonsten der Antrag auf Weitergewährung Erfolg gehabt hätte. Es wird vermutlich einen neuen Leistungsfall der Erwerbsminderung geben. Liegt dieser nicht innerhalb der Frist von 24 Monaten nach Wegfall der vorherigen Erwerbsminderungsrente, dann ist kein Bestandsschutz gegeben, die Rentenhöhe wird neu berechnet und somit ggfs. auch niedriger.
Vielen Dank. Das ist sehr schade. Ich wusste das vorher nicht. Jetzt bin ich leider über diesen Zeitraum hinaus. Die neue höhe könnte ich evtl mit einer neuen Renteninformation erfahren, oder? Sollte ich doch in Berufung gehen, könnte mir das dann zum Nachteil werden? Wenn ich die Renteninfo anfordere?
Wie ist das überhaupt versicherungstechnisch, wenn man vordem mehrere Jahre EM-Rentner war und in die geschilderte Situation kommt und einen Neuantrag stellt? Welche Zeiten zählen da, die vor der EMR? Oder zählt der Rentenbezug für irgendwas?
Hallo Sahra!
Vertritt Sie im Moment ein Anwalt vor Gericht.....oder ein Sozialverband?
Ein Sozialverband sollte Ihnen eigentlich vor Ort bei der Beurteilung de Sachlage weiterhelfen können und ist meines Erachtens relativ kostenneutral.....!
z.b. der VdK aber es gibt ja viele Sozialverbände die sich mit der Materie bestens auskennen!
Viel Glück und alles Gute!
Max
Hallo Max, ich habe einen Anwalt. Ich bin aber noch ganz zufrieden. Er hat auch nicht wirklich für mich gekämpft. Ich habe nur Angst, dass das Landesgericht meine Berufung direkt ablehnen wird. Das hat mir der Richter beim Sozialgericht direkt gesagt.
Das würde mich auch interessieren.
Der Richter wollte unbedingt das ich die Klage zurück nehme, ich könne ja einen neuen Antrag stellen, der dann wahrscheinlich auch durch gehen würde, falls es tatsächlich nicht geht.
Ich kann definitiv nicht.
Liebe Grüße
Wäre das wirklich so - also dass Sie bei einer Rücknahme der Klage nur einen neuen Antrag stellen müßten und dieser würde dann sicher und sofort bewilligt werden -, dann hätte der zuständige Richter einen entsprechenden Vergleichsvorschlag unterbreitet, der bei Annahme durch Kläger und Beklagte sofort bindend geworden wäre. Bei einer Rücknahme der Klage ist dagegen überhaupt nichts sicher. Ausser, dass der Richter mit ihrem Fall keine Arbeit mehr hat.
Ich kann ja nur sagen, was der Richter gesagt hat. Das dies so nicht sicher ist. Ist mir klar. War aber auch nicht meine Frage. Ich versuche für mich einfach nur Alternativen zu finden. Falls meine Berufung vor dem Landesgericht tatsächlich abgelehnt wird, so wie der nette Richter es schon angekündigt hat.
Entscheidend ist auch, was Sie getan haben nach dem Ende der Rentenzahlung 2018 bzw. von was Sie seitdem leben. Leider kommt es nicht so selten vor, dass man gar kein Einkommen mehr hat und keine Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Da man eine Erwerbsminderungsrente aber nur bekommt, wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre( die Zeit in Rente zählt nicht, also vorher und hinterher) mindestens 3 Jahre Beiträge eingezahlt hat, kann das zum Wegfall eines Rentenanspruchs führen. Sie sind ja schon mehr als 2 Jahre raus aus der Rente, das heisst, nur wenn Sie seitdem wieder arbeiten, Krankengeld bezogen haben oder ALG 1/2 bezogen haben, haben Sie bei einem Neuantrag überhaupt grundsätzlich einen Anspruch.
Entscheidend ist auch, was Sie getan haben nach dem Ende der Rentenzahlung 2018 bzw. von was Sie seitdem leben. Leider kommt es nicht so selten vor, dass man gar kein Einkommen mehr hat und keine Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Da man eine Erwerbsminderungsrente aber nur bekommt, wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre( die Zeit in Rente zählt nicht, also vorher und hinterher) mindestens 3 Jahre Beiträge eingezahlt hat, kann das zum Wegfall eines Rentenanspruchs führen. Sie sind ja schon mehr als 2 Jahre raus aus der Rente, das heisst, nur wenn Sie seitdem wieder arbeiten, Krankengeld bezogen haben oder ALG 1/2 bezogen haben, haben Sie bei einem Neuantrag überhaupt grundsätzlich einen Anspruch.
Hallo Frauke, die Voraussetzungen erfülle ich, danach hatte ich aber auch nicht gefragt.
Das würde mich auch interessieren.
Verzeihung, ich hatte gedacht, darum wäre es Ihnen gegangen. Die Ausgangsfrage wurde ja schon vom Experten umfassend geklärt.
Das würde mich auch interessieren.
Verzeihung, ich hatte gedacht, darum wäre es Ihnen gegangen. Die Ausgangsfrage wurde ja schon vom Experten umfassend geklärt.
Entschuldigung, meine Nerven liegen einfach blank. Es wurde mir nicht alles beantwortet. Leider. Wie könnte ich raus bekommen, welche Höhe ich jetzt hätte¿Entstehen mir Nachteile wenn ich jetzt eine Renteninformation anfordere¿
Entschuldigung, meine Nerven liegen einfach blank. Es wurde mir nicht alles beantwortet. Leider. Wie könnte ich raus bekommen, welche Höhe ich jetzt hätte¿Entstehen mir Nachteile wenn ich jetzt eine Renteninformation anfordere¿
Es können Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen. Denn Sie haben jederzeit das Recht, sich über Ihren Rentenanspruch zu informieren. Und da Sie zzt. auch nicht im Rentenbezug sind, sollte es ohne große Umstände durchzuführen sein (würden Sie noch EM-Rente beziehen, ginge es nur als 'Proberechnung').
Ausführlicher als eine Renteninformation ist allerdings eine RentenAUSKUNFT. Diese können Sie auch gleich online beantragen:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Viel Erfolg!
Entschuldigung, meine Nerven liegen einfach blank. Es wurde mir nicht alles beantwortet. Leider. Wie könnte ich raus bekommen, welche Höhe ich jetzt hätte¿Entstehen mir Nachteile wenn ich jetzt eine Renteninformation anfordere¿
Es können Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen. Denn Sie haben jederzeit das Recht, sich über Ihren Rentenanspruch zu informieren. Und da Sie zzt. auch nicht im Rentenbezug sind, sollte es ohne große Umstände durchzuführen sein (würden Sie noch EM-Rente beziehen, ginge es nur als 'Proberechnung').
Ausführlicher als eine Renteninformation ist allerdings eine RentenAUSKUNFT. Diese können Sie auch gleich online beantragen:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Viel Erfolg!
Vielen Dank, dass hat mir schon sehr geholfen.