Was erlaubt sich die DRV hier eigentlich? So wie die anderen Betroffenen wohl auch, haben meine Ärzte und ich umfassend Auskunft gegeben und nun ist es an der Zeit, dass der Sachbearbeiter oder med. Dienst mal eine Entscheidung trifft. Im Zweifel ist diese eben zu Gunsten des Betroffenen auszulegen und gerne auch zu befristen (z.B. 6 Monate). Danach kann die DRV gerne wieder ein Gutachten einschalten, wenn es dann noch Ärzte gibt, die sich für so etwas Zeit nehmen können.
Wenn Ihre Auskünfte und die Auskünfte Ihrer Ärzte als Nachweise für eine rentenrelevante Erwerbsminderung offenbar nicht ausreichen, besteht auch kein vorläufiger Rentenanspruch.
Würden EM-Renten im Zweifelsfall zu Gunsten der Betroffenen gezahlt, dann bitteschön nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls eine abschließende Prüfung negativ ausfällt.
MfG
Unter Vorbehalt wird keine EM-Rente gezahlt. Das ist doch nur Wunschdenken. So hat man es häufig in der Vergangenheit bei befristeten EM-Renten gemacht und die Rentenversicherung ist häufig auf den Kosten sitzengeblieben, weil der Versicherte nicht rückzahlungsfähig war. Aus dem Grund ist dieses Verfahren bei den meisten Rententrägern auch abgeschafft worden und wir ganz sicher nicht neu eingeführt, wenn nicht mal ein Rentenanspruch abgeklärt ist.