Hallo Tinale,
kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ggf. könnte man auch um telefonische Auskunft zum Sachstand beim zuständigen Rentenversicherungsträger bitten.
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Hallo Tinale,
kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ggf. könnte man auch um telefonische Auskunft zum Sachstand beim zuständigen Rentenversicherungsträger bitten.
Entschuldigung, aber was ist denn das für eine logikfreie Wortmeldung? Mobbing? Es gibt keine arbeitsvertragliche Pflicht, über die Stellung eines Reha-Antrags zu informieren. Der Arbeitgeber hat aber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Die Reha-Maßnahme liegt also in seinem ureigenen Interesse. Er ist auf arbeitsfähige Arbeitnehmer angewiesen.Sie haben alles richtig gemacht.Aber SIE scheinen noch nichts von MOBBING gehört zu haben!
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