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Experten-Antwort

Zum Fragebogen R210

von Antragender30.04.2014 | 17:30
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei den Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Untersuchungen werden Angaben "der letzten Zeit" und "der letzten Jahre" erforderlich. Was bedeutet letzte Jahre, insbesondere wenn es ca. 10 bzw. 7 Jahre her ist und diese keinerlei Ursache mit der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeitsfrage haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

auf der Grundlage des Vordrucks R 210 wird die Deutsche Rentenversicherung ärztliche Ermittlungen in Bezug auf das Vorliegen einer rentenrechtsrelevanten Erwerbsminderung einleiten. Daher ist die Bezeichnung Ihrer behandelnden Ärzte und/oder ärztlichen Begutachter notwendig. Die Angaben können sich jedoch auf ärztliche Untersuchungen und Behandlungen beschränken, die aus Ihrer Sicht mit den leistungseinschränkenden Erkrankungen in Verbindung stehen. Hilfreich ist -jedenfalls in den meisten Fällen- die Angabe eines Hausarztes, bei dem in der Regel die Informationen über sämtliche medizinischen Behandlungen zusammenlaufen.

Der ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung wird bei Ihnen oder Ihren behandelnden Ärzten nachfragen, falls weitere Informationen notwendig erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Antragenderam 30.04.2014 | 17:52
Zitat von offizieller groko fanclub anzeigenausblenden
Danke. Da es bei mir auch ausschließlich um die Psyche geht, sehe ich nicht den Sinn eine vor etwa 10 Jahren erfolgte Krankenhausbehandlung wegen einer Gelenkgeschichte herauszusuchen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zahnfüllung vor 3 Monaten von Belang ist. Da ich da aber unsicher bin, wäre schon hier eine sicher antwort zu bekommen.
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 17:38
hi, bei mir war es ein rentenverlängerungsantrag, ich hatte dort all meine aktuellen docs reingeschrieben, z.b. ha, Psychologe..... aber auch meinen Orthopäden ( hatte 2 Wochen vorher einen glätte-wege-Unfall ). von all meinen docs wurde übrigens nur meine Psychiaterin von der drv angeschrieben. das hat dann schon gereicht...... gruss
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 18:08
haha also zahndoc natürlich nicht. es sollten tatsächlich dann nur docs sein die mit deiner Erkrankung zu tun haben. also bei mir waren es ha, Psychologin, Psychiaterin und dann habe ich als kleinen gag meinen Orthopäden noch reingeschrieben. nach dem Motto : hab ja nichts zu verheimlichen..... also gruss
W*lfgangam 30.04.2014 | 20:37
Hallo Fragender, gehen Sie von den letzten 2-4 Jahren aus. Alles, was länger zurückliegt, kann nicht relevant für den Rentenantrag sein, wenn keine Nachbehandlungen mehr erforderlich waren. Sonst hätten Sie den Antrag schon vor längerer Zeit zu den dortigen Ereignissen gestellt. Es sei denn, Sie halten es für wirklich wichtig und zum heutigen Zeitpunkt noch für die Erwerbsminderung von entscheidender Bedeutung. Aber Sie haben es schon richtig erkannt: > und diese keinerlei Ursache mit der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeitsfrage haben? Gruß w.
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