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Zum gleichen Gutachter?

von Eisfrei08.01.2016 | 08:06
1549 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im August dieses Jahres läuft meine befristete Arbeitsmarktrente aus. Ich bereite meinen ersten Verlängerungsantrag vor. Falls ich wieder zur Begutachtung/körperlichen Untersuchung durch die DRV eingeladen werde, wird mich dann der gleiche Gutachter aus dem Fachgebiet oder ein anderer des selbigen Fachgebietes untersuchen und befragen?

5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 08.01.2016 | 08:31
Macht Sinn, oder? Wenn bekannt ist, dass die Rente aufgrund von Einschränkungen eines bestimmten medizinischen Fachgebietes gezahlt wird, wird die erneute Untersuchung auch in diese Richtung stattfinden. Kann auch sein, dass dieser Gutachter gekündigt hat, gestorben ist oder grade Urlaub hat...
=//=am 08.01.2016 | 09:47
Den Antrag sollten Sie erst ca. 4 - 5 Monate vor Ablauf der Rente stellen und diesem dann soviel AKTUELLE ärztliche Unterlagen wie möglich beifügen. Vielleicht ist dann gar keine körperliche Untersuchung erforderlich. Wenn aber doch, ist nicht unbedingt gesagt, dass Sie zum gleichen Gutachter kommen.
Cornelius H.am 08.01.2016 | 14:36
Unabhängig davon wird auch in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit die individuelle Arbeitsmarktsituation geprüft.
Gackiam 09.01.2016 | 11:56
Es ist leider keineswegs gesichert, dass Sie zum gleichen Gutachter kommen. Eher wahrscheinlich ist, dass Sie demjenigen zugewiesen werden, der an dem Begutachtungstermin gerade frei ist.
Rentneram 09.01.2016 | 14:21
Hallo Es muss nicht von Nachteil sein, bei dem selben Gutachter zu landen. Bei mir war es von Vorteil, denn mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und das erkannte der Gutachter sofort. Viel Erfolg VG Rentner
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