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Experten-Antwort

zum Teil "gesund" schreiben lassen bei minijob

von josef n.07.01.2015 | 17:48
1419 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich bin voll erwerbsgemindert und ich spiele jetzt mit dem gedanken, einen leichten 450 eur minijob zu finden. Muss mich dafür mein zuständiger Arzt für ca. 10 Stunden in der Woche gesund schreiben? Oder kann ich so anfangen und das nur Rentenversicherung mitteilen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

Von Ihrem Arzt "gesundschreiben" lassen müssen Sie sich nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

Von Ihrem Arzt "gesundschreiben" lassen müssen Sie sich nicht.

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6 Antworten

Gackiam 07.01.2015 | 18:15
Das wird aber dann für 10 Stunden von der Rente gekürzt.
Herz1952am 07.01.2015 | 20:01
Hallo josef n. sie brauchen sich nicht "gesund schreiben" lassen. Die Rente wird normal auch nicht gekürzt und die 450,-- Euro nicht erreicht werden. Besser etwas drunter bleiben. Zu beachten: Dir RV wird das Arbeitsverhältnis überprüfen, ob das noch im Rahmen des Minijobs ist. Der Monat hat 4,3 Wochen, d.h., Sie kommen bei 10 Std. wöchentlich auf 43 Stunden/mtl. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wären Sie unter 450,-- Euro. Es könnte jedoch sein, dass ein Tarifvertrag besteht der allgemein Verbindlich ist und Ihre Tätigkeit danach bezahlt werden müsste, bzw. eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag der einen höheren Stundenlohn vorsieht, dann könnten die 450,-- Euro überschritten werden. Auch wenn Sie den höheren Lohn nicht bekommen, würde die RV das bei der Prüfung hochrechnen. Es ist aber möglich, dass Sie persönlich nicht unter einen solchen Vertrag fallen wenn Sie z.B. nicht Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft sind. Aber noch ist es Theorie, aber die RV fragt beim Personalbüro nach. Melden müssen Sie Ihre Tätigkeit auf jeden Fall der RV. Diese bekommt auch die Anmeldung an die Minijobzentrale, die der Arbeitgeber machen muss. Viel Erfolg bei der Jobsuche. Herz1952
ICHam 08.01.2015 | 07:13
Wo haben Sie denn diesen Blödsinn her?!? Hallo Josef N. nein, eine "Gesundschreibung" ist nicht notwendig, genaugenommen werden Sie von Ihrem Arzt ja auch nicht mehr krankgeschrieben. Teilen Sie die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung schriftlich Ihrer zuständigen Sachbearbeitung mit, unter Angabe des Arbeitgebers, des Beschäftigungsbeginns, des mtl. Brutto-Entgeltes und der täglichen Arbeitszeit. Wichtig dabei ist, dass Sie sowohl die Hinzuverdienstgrenze von mtl. max 450 Euro brutto als auch die tägliche Arbeitszeit von UNTER 3h täglich einhalten.
Herz1952am 08.01.2015 | 18:32
An ICH, das ist leider kein Blödsinn, sondern war eine Tatsache bei einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Ich konnte allerdings begründen, dass dies bei unseren fraglichen Mitarbeitern nicht der Fall war. Aufgeregt habe ich mich aber über "solchen Blödsinn" auch. Aber Gesetz ist Gesetz. Zum Glück ist das für Josef N. rein theoretisch. Außerdem weis ein "guter" Lohnbuchhalter auch einen Ausweg bei einem solchen Dilemma. Wie es heutzutage gehandhabt werden "darf" weis ich auch nicht, da bin ich schon zu lange aus dem Geschäft. Herz1952
Grokoam 09.01.2015 | 06:43
Auweia.
ICHam 09.01.2015 | 06:59
Sie verwechseln hier aber dann zwei Sachverhalte! Bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten und Altersrente wird gar nichts hochgerechnet! Zugrundegelegt wird genau das Entgelt, was der/diejenige im jeweiligen Monat verdient! Da wird nix hochgerechnet! Dass Ihre Mitarbeiter scheinbar nicht gemäß der tariflichen Vereinbarungen vergütet werden, ist eine ganz andere Geschichte!
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