Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zuordnung der Kindererziehungszeit

von Reinhold09.09.2020 | 19:13
96 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, zum Thema Zuordnung der Kindererziehungszeit führen Sie aus, dass der zusätzliche halbe Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto des Elternteils zu berücksichtigen sei, auf dessen Konto bereits für den 24. Lebensmonat eines Kindes eine Kindererziehungszeit berücksichtigt war (http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/mehr-entgeltpunkte-fue… Sachverhalt: In der mit meiner Frau 1990 abgegebenen Erklärung wurde die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeit unserer Tochter, geb. Mai 1987, für die Zeit vom 01.06.1988 bis 31.08.1989 mir zugeordnet. Für den 24. Lebensmonat unserer Tochter war die Kindererziehungszeit somit meinem Rentenkonto zugeordnet. Entsprechend Ihrer o. a. Ausführungen müßte der zusätzliche halbe Entgeltpunkt demnach meinem Rentenkonto zugeordnet werden. Die DRV-Westfalen ist dagegen der Auffassung, dass für die Zuordnung ausschließlich die o. a. gemeinsame Erklärung maßgeblich sei. Ich bitte um Stellungnahme. Danke und freundliche Grüße, Reinhold

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reinhold,

der von Ihnen zitierte Text bezog sich auf den Zuschlag nach § 307d SGB VI bei Bestandsrentnern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Jonnyam 10.09.2020 | 08:17
@Reinhold. Und diese gemeinsame Erklärung haben Sie bereits 1990, also kurz nach Verabschiedung des RRG und vor inkrafttreten zum 1.1.1992 abgegeben?
Valzuunam 10.09.2020 | 08:39
Bevor wir uns hier verzetteln: Sind Sie bzw. die Mutter schon in Rente. Nur darauf bezieht sich der zitierte Teil des Artikels (siehe Überschrift). Ansonsten gelten andere Regelungen, die sind weiter unten zu finden.
Reinholdam 10.09.2020 | 10:03
Hallo, nachstehend noch einige Informationen: Die gemeinsame Erklärung wurde im Dez 1990 abgegeben. Ich beziehe seit Dez 2019 Altersrente und habe wegen des dargestellten Sachverhalts gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.
senf-dazuam 10.09.2020 | 10:33
Sie meinen bestimmt bis zum 31.05.89? Sonst hätten Sie auch die Monate 25 bis 27 von 24 zugeordnet ... Interessante Situation: einerseits die Regelung, dass die zusätzlichen Monate dem 24. Monat folgen, andererseits Ihre explizite Erklärung, dass die Zuordnung auf Ihr Rentenkonto bis zum 31.05.89 erfolgen soll, und eben nicht darüber hinaus. Vielleicht hat schon mal jemand ein Statement der Grundsatzabteilung dazu gelesen?
Valzuunam 10.09.2020 | 11:01
Wie Sie inzwischen nachgelesen haben gilt der von Ihnen zitierte Pasus nur bei einem Rentenbeginn VOR 2019 (§ 307d SGB VI) Bei einem Rentenbeginn AB 2019 hat die DRV Westfalen recht (§ 56 SGB VI)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026