Hallo,
neben der Rente erhalteich Lohn aus einer Beschäftigung.
Im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen stelle ich mir die Frage, wie die Zuordnung des Lohnes zum Monat erfolgt.
Wenn ich bespielweise in einem Monat einen arbeite, wird der Lohn diesen Monats aber erst im nächstfolgenden Monat, zum 15., ausgezahlt.
Wird der Lohn nun den Monat zugeordnet
1. in dem die Arbeit für den Lohn erzielt wird oder
2. dem Monat, in dem der Lohn ausgezahlt wird?
10.03.2016, 10:43
von
Utta
10.03.2016, 13:17
Experten-Antwort