Die Unterscheidung von DRV Bund (Rentenversicherung der Angestellten) und DRV Land (Rentenversicherung der Arbeiter) gibt es so seit Januar 2005 nicht mehr. Allerdings wird bei der Bearbeitung von Vorgängen / Anträgen noch bzgl. der Zuständigkeit getrennt (die Zuständigkeit ist Zufall bei der Vergabe einer Versicherungsnummer).
Ob Ost oder West Entgeltpunkte (Rechtskreis) hängt vom Ort des Arbeitsplatzes oder der Agentur für Arbeit ab. Die Dauer hat keinen Einfluss darauf.