zur Kur statt Reha

von
3fachMama

Hallo,

im Februar diesen Jahres (2022) habe ich einen Reha Antrag gestellt.
Ende Januar nächsten Jahres (2023) dürfte ich die Reha nun antreten.
Im Laufe dieses Jahres hat sich natürlich einiges getan.
Aktuell kann ich mir nicht mehr vorstellen, meine Familie 5 Wochen allein zu lassen, da diese Belastung weder meinem Mann, noch meinen Kindern zumutbar ist.
Mein Zustand hat sich einigermaßen stabilisiert, so dass ich darüber nachdenke, statt der Reha eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen.
Hier könnte ich unsere jüngste Tochter mitnehmen und die Belastung für den Rest der Familie wäre überschaubar - damit auch die "Belastung" für mich.

Wie gehe ich hier am besten vor?
Die Indikation besteht ja weiterhin, lediglich die Rahmenbedingungen und im Endeffekt der Kostenträger haben sich geändert.

Vielen Dank

von
Abschläge

Hallo 3fach Mama,

klären müssten Sie dies in jedem Fall mit Ihrer zuständigen DRV, was an 'Umwandlung' oder Neuantrag möglich ist.
Wobei Ihnen eigentlich keine Nachteile entstehen, wenn Sie nun den Antrag 'zurück ziehen' (natürlich dann auch die Klinik informieren!).

Aber schauen Sie doch 'vorab' auch noch mal auf dieser Seite (oder entsprechenden anderen), dass es auch 'umgekehrt' möglich sein kann, Sie machen Ihre Reha und nehmen das Kind mit.

https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/reha-mit-kind/

Dafür müsste dann ggfs. nur die Klinik geändert werden (und natürlich auch Platz haben, das können Sie ja telefonisch abchecken).

Viel Erfolg und alles Gute!

von
Larez

Für eine Mutter-Kind-Kur ist -ausschließlich- die Krankenkasse zuständig. Ein entsprechender Antrag wäre also dort zustellen. Erstmal ganz unabhängig von der bereits durch die DRV bewilligte Maßnahme. Ob Sie diese dort allerdings angeben müssen und wie die Krankenkasse dann reagiert ist eine andere Frage und muss in einem anderen Forum (KV) beantwortet werden…

Experten-Antwort

Hallo 3fach Mama,

wir empfehlen zunächst einmal, wie bereits von Abschläge angesprochen, die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen der bewilligten Reha-Maßnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger zu klären.
Hierbei kommen eine Haushaltshilfe bzw. die Mitnahme eines Kindes zur Reha in Frage. Ggf. wäre eine andere Klinik zuzuweisen. Sollte dies nicht zielführend sein, können Sie immer noch auf Ihre Krankenkasse zugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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