Guten Tag,
wenn die AOK als gesetzliche Krankenkasse von Ihnen die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht anfordert, sollten Sie sich auch dort nach den Gründen für diese Anforderung erkundigen.
Beim Krankengeld handelt es sich um eine reine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Ob und inwieweit Sie aktuell einen Anspruch auf Krankengeld haben, klären Sie bitte deshalb auch mit der AOK.