Hallo Guenter,
Sie wurden von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen (zum Rentenantrag auffordern darf die KK nämlich nicht). Im Rahmen dieser Prüfung hat die RV auch bereits geprüft, ob statt einer Reha gleich ein Anspruch auf Rente in Frage kommt.
Über das Widerspruchsverfahren ist nun der Anspruch auf Reha festgestellt worden. Da ich die Gründe für die erste Ablehnung der Reha nicht kenne (und natürlich die medizinischen Einzelheiten nicht einschätzen könnte), ist es schwer einzuschätzen, wie Ihre Chancen stehen würden, in dieser Situation nun doch die Rente zu bekommen.
Fakt ist jedoch:
In der Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Wenn nun ein Reha-Bedarf anerkannt wurde, wird Ihr RV-Träger sicher zunächst das Ergebnis der Reha abwarten wollen, um dann über einen eventuellen Rentenanspruch entscheiden zu können.
Allein der Nichtantritt zur Reha, weil Ihnen die Klinik nicht zusagt, ist kein Argument für einen Rentenanspruch. Ganz abgesehen davon, dass man Aussagen in Bewertungsforen vielleicht nicht immer pauschal Vertrauen schenken sollte, haben Sie z.B. die Möglichkeit, eine andere Klinik zu beantragen - nehmen Sie dazu doch einfach mal Kontakt mit Ihrem Reha-Sachbearbeiter auf.
Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, die mit Widerspruch erkämpfte Reha nicht einfach "verfallen" zu lassen. Denn eine Reha dient nur am Rande auch der Einschätzung Ihres Leistungsvermögens. Zuallererst geht es doch darum, Ihren Gesundheitszustand zumindest teilweise zu verbessern und diese Mölglichkeit sollten Sie doch nutzen, oder?
Außerdem sollten Sie folgendes bedenken: Sie erhalten nach Ihren Angaben im Moment Arbeitslosengeld allein über die "Nahtlosigkeitsregelung" - das heißt während eines Verfahrens zur Abklärung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Sie sollten also immer auch die Agentur für Arbeit in Ihre Überlegungen mit einbeziehen und sich ggf. dort über die Folgen informieren.