Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zur Reha gezwungen

von Guenter03.08.2012 | 16:57
6327 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich habe 70 GdB, die KK hat mich zur Reha gezwungen, DRV hat abgelehnt, wurde zum Widerspruch gezwungen, dann kam Zustimmung zur Reha, dann hat mich die KK ausgeschleust. AFA stimmt der Nahtlosigkeit zu. Reha Klinik will 3 Wochen "Einzelhaft", habe mich wohl vom Prospekt im Internet blenden lassen. Termin ist erst Ende Sept. Kann ich die Reha ablehnen, weil die ja von der KK gefordert war und nicht von der Agentur für Arbeit? Kann ich Reha in Antrag zur Rente umdeuten lassen, weil mir das alles zu viel wird, ich schon 57 bin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guenter,

Sie wurden von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen (zum Rentenantrag auffordern darf die KK nämlich nicht). Im Rahmen dieser Prüfung hat die RV auch bereits geprüft, ob statt einer Reha gleich ein Anspruch auf Rente in Frage kommt.

Über das Widerspruchsverfahren ist nun der Anspruch auf Reha festgestellt worden. Da ich die Gründe für die erste Ablehnung der Reha nicht kenne (und natürlich die medizinischen Einzelheiten nicht einschätzen könnte), ist es schwer einzuschätzen, wie Ihre Chancen stehen würden, in dieser Situation nun doch die Rente zu bekommen.

Fakt ist jedoch:

In der Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Wenn nun ein Reha-Bedarf anerkannt wurde, wird Ihr RV-Träger sicher zunächst das Ergebnis der Reha abwarten wollen, um dann über einen eventuellen Rentenanspruch entscheiden zu können.

Allein der Nichtantritt zur Reha, weil Ihnen die Klinik nicht zusagt, ist kein Argument für einen Rentenanspruch. Ganz abgesehen davon, dass man Aussagen in Bewertungsforen vielleicht nicht immer pauschal Vertrauen schenken sollte, haben Sie z.B. die Möglichkeit, eine andere Klinik zu beantragen - nehmen Sie dazu doch einfach mal Kontakt mit Ihrem Reha-Sachbearbeiter auf.

Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, die mit Widerspruch erkämpfte Reha nicht einfach "verfallen" zu lassen. Denn eine Reha dient nur am Rande auch der Einschätzung Ihres Leistungsvermögens. Zuallererst geht es doch darum, Ihren Gesundheitszustand zumindest teilweise zu verbessern und diese Mölglichkeit sollten Sie doch nutzen, oder?

Außerdem sollten Sie folgendes bedenken: Sie erhalten nach Ihren Angaben im Moment Arbeitslosengeld allein über die "Nahtlosigkeitsregelung" - das heißt während eines Verfahrens zur Abklärung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Sie sollten also immer auch die Agentur für Arbeit in Ihre Überlegungen mit einbeziehen und sich ggf. dort über die Folgen informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

KSCam 03.08.2012 | 17:38
Zur Reha gezwungen wird von der DRV keiner, Sie haben sich per Einspruch die Reha erkämpft- warum kneifen Sie nun? Was passiert wenn Sie nicht hingehen, müssen Sie die Jungs und die Mädels der Agentur fragen. Ob es logisch ist, zuerst gegen eine Rehaablehnung per Widerspruch zu kämpfen, dann nicht zur Reha zu gehen und die Rente zu wollen? Das weiß keiner im Forum. Dann hätten Sie doch gleich statt eine Reha zu beantragen, den Rentenantrag stellen können. Was meinen Sie eigentlich mit Einzelfaft?
R.A.am 03.08.2012 | 20:42
Da Sie von "Einzelhaft" reden, vermute ich mal, dass es sich bei der Reha-Klinik tatsächlich um eine Justizvollzugsanstalt handelt und dass man Sie zu ende September zum Strafantritt geladen hat. In diesem Fall haben Sie leider nicht das Recht, die "Reha" abzulehnen oder gar in einen Rentenantrag umdeuten zu lassen. Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen des Experten @KSC an dessen Kompetenzen ich sehr schätze! MfG
Guenteram 03.08.2012 | 22:27
Danke für die Kommentare Die Klinik, so musste ich erfahren, hat einen guten Internetauftritt. Die Realität sieht leider anders aus. Zimmer die im Standard als "schäbig" bezeichnet werden, durchgelegene Matratzen. Wochenendheimfahrten sind nicht gewünscht. Anwendungen, eine Morgens, eine am Nachmittag, ev. eine am Samstag. Lymphstrümpfe aufbereiten und Wäsche waschen unsicher. Meine Sorge: Ich wollte zu keinem Zeitpunkt eine Reha, musste jedoch.... Reha ist nicht Behandlung sondern Untersuchung ob AU oder nicht. Was ist, wenn der Arzt im Gegensatz zu allen vorliegenden Gutachten sagt: Arbeitsfähig, z.B. weil Patient noch Auto fährt. Dann geht das Gerangel juristisch weiter. Dann lieber in Rente und Ende. Ist diese Sicht falsch?
Guenteram 03.08.2012 | 22:27
Danke für die Kommentare Die Klinik, so musste ich erfahren, hat einen guten Internetauftritt. Die Realität sieht leider anders aus. Zimmer die im Standard als "schäbig" bezeichnet werden, durchgelegene Matratzen. Wochenendheimfahrten sind nicht gewünscht. Anwendungen, eine Morgens, eine am Nachmittag, ev. eine am Samstag. Lymphstrümpfe aufbereiten und Wäsche waschen unsicher. Meine Sorge: Ich wollte zu keinem Zeitpunkt eine Reha, musste jedoch.... Reha ist nicht Behandlung sondern Untersuchung ob AU oder nicht. Was ist, wenn der Arzt im Gegensatz zu allen vorliegenden Gutachten sagt: Arbeitsfähig, z.B. weil Patient noch Auto fährt. Dann geht das Gerangel juristisch weiter. Dann lieber in Rente und Ende. Ist diese Sicht falsch?
Guenteram 05.08.2012 | 09:38
Hilfreich ist der Kommentar nicht. Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort. Während des Krankengeldbezugs wurde ich gezwungen einen Antrag auf ReHa zu stellen. Laut DRV ist dabei die persönliche Gestaltungsfreiheit eingeschränkt.
Klaus-Peteram 05.08.2012 | 14:52
Trotzdem hätten Sie damals statt dem Rehaantrag gleich einen EM-Rentenantrag stellen können. Das ist letztich der Krankenkasse völlig egal welchen dieser beiden Anträge Sie dann nach der Aufforderung durch die Kasse stellen - beides führt ja unter Umständen dann zur EM-Rente und damit zur Beendigung der Krankengeldzahlung. Und nur das ist/war Sinn und Zweck der ganzen Übung ( Einschränkung des Dispositonsrechtes ) seitens der Kasse. Zum anderen hätten Sie überhaupt gar keinen Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Rehantrages einlegen müssen. Dazu kann Sie die Kasse auch im Rahmen der Einschränkung ihres Dispositionbsrechtes nicht zwingen. Das war also ein Fehler ihrerseits wenn man ich das mal so sagen darf. Und zum dritten können Sie natürlich auch jetzt noch den EM-Antrag schnell nachschieben. Das können Sie zu jedem Zeitpunkt im laufenden Verfahren noch. Aber die DRV wird diesen in irhem Fall jetzt ziemlich sicher erstmal " auf Eis legen " und abwarten wie in der Reha ihre Erwerbsfähigkeit dann eingeschätzt würde. Dazu ist diese nämlich wie Sie schon richtig vermutet haben hauptsächlich da. Insofern bringt ihnen jetzt aktuell die EM-Antragstellung wohlö nichts mehr da , da zu spät. Sie köennen es aber gerne versuchen. Man weiss ja nie... Und die jetzt genehmigte Reha können Sie natürlich auch ablehen - mit allen Konsequenzen die daraus entstehen können. Was diese bei der AfA sein werden ( z.b. Einstellung der ALG I Zahlung ) sollten und können Sie nur da dann in Erfahrung bringen. Letztloch wird die AfA Sie in dem Fall auch schnellstens zur Reha " verdonnern " . Es ist bei ihnen eben schnellstens zu klären ob Sie nun EM sind oderr nicht. Daran haben alle Beteligten ( auch Sie ! ) ja nun Intresse und davon ist dann auch alles weitere abhängig. Warum Sie sich so gegen die Reha sperren verstehe ich nicht ganz. Angaben in Prospekten und die Realität sind doch immer zweierlei. Auch sollte man nun Kommentare und Bewertungen im Internet zu Rehakliniken nicht überbewerten. Erfarhungsgemäss bewerten die Leute die iaus der Reha als Arbeits/ Erwerbsfähig entlassen wurden diese dann nachher schlecht,weil sie sauer sind... Wenn Sie also schwer krank sind und meinen ihnen stünde eine EM-Rente zu ist eine med. Reha defiitiv die beste und schnellste Möglichkeit auch selbige zu bekommen. Die DRV schliesst sich nämlich in den meisten Fällen dann dem Rehaergebnis an. Dies kann natürlich dann aber auch bedeuten , das wenn die Reha ergibt das Sie nicht EM sind dann auch keine EM-Rente bekommen werden. Das ist natürlich dann auch klar. Dann können Sie nur noch per Widerspruch und gegebenf. noch vor dem Sozialgericht gegen diese Entscheidung vorgehen. Alles Gute.
Rehaam 06.08.2012 | 22:53
Mir wird das auch zuviel wenn ich hier solch einen Mist von einem 57 jähriegen Vollpfosten lesen muss. Ichbin 56 und schlage mich täglich mit sochen Leuten wie Ihnen rum. Man kann Ihnen erklären was mann will und wie man will Sie wollen gar nicht verstehen. Selbst wenn Sie sich anstrengen würden was für Sie schon wieder Arbeit wäre würden Sie nicht verstehen. Packen Sie Ihre 7 Sachen suchen Sie sich ein ruhiges Plätzchen im Osten des Landes (wenn Sie nicht schon da leben sollten) und warten Sie ab bis Sie mit der Rente dran sind. In der Zwischenzeit werden die restlichen Menschen hier für Sie aufkommen.
Guenteram 07.08.2012 | 14:56
Danke für die Beiträge, wobei letzter einfach nur unverschämt ist. Ich habe gelesen, dass an solche Schreiber Trolle nennt. Dennoch danke an die konstruktiven Beiträge. ich schreibe dazu keine weiteren Beiträge und werde die Situation mit der DRV direkt besprechen, weil ich täglich in Behandlung bin und eine weitere Tumor-Op ansteht.
Guenteram 08.08.2012 | 10:15
Das Forum wird, so meine Meinung, von ihnen missbraucht, um Ratsuchende schlichtweg zu beleidigen. Sie sollten wissen, dass ein GdB von 70 nicht für einen Schnupfen gegeben wird. Für mich ist der Vorgang erledigt, meine Fragen sind beantwortet und Herr Troll möge nun andere beleidigen.
Rehaam 08.08.2012 | 17:43
Für mich ist der Vorgang erledigt, meine Fragen sind beantwortet und Herr Troll möge nun andere beleidigen. [/quot Nochmals! Sie sind mit einer Krebserkrankung und einer GdB von 70 % nicht der Einzigste auf der Welt. Die DRV zwingt niemanden zur Reha Herr Günter! n der DRV und in diesem unserem Lande gilt immer noch:Reha vor Rente! Geht das Ihnen ein? Man will sehen,ob durch eine Reha nicht doch noch Ihre Erwerbsfähigkeit wieder gebessert werden kann. Wenn nicht wird über Ihre Rente entschieen die sicher nicht üpig ausfallen wird wenn Sie 57 Jahre alt sind. Eien Gdb von 70 % sagt heute im Gegensatz zu vor 20 oder 30 Jahren nichts mehr aus. Fühe waren Sie nach einem Infarkt Erwerbsunfähig. Heute arbeiten Sie nach Ablauf des Infarktes weiter. Ich verstehe nicht wo ich Sie beleidigt haben soll. Ich habe Ihnen lediglich offen meine Meinung gesagt. Un das vertragen Sie nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026