Hallo Oregano,
der Antwort von W°lfgang können wir so komplett zustimmen. Die Zurechnungszeit bedeutet, dass Sie so gestellt wurden, als hätten Sie bis zu Ihrem 62. Lebensjahr weiter gearbeitet und somit Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Es bedeutet nicht, dass die Erwerbsminderungsrente automatisch mit dem 62. Lebensjahr endet. Sollten Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten wird diese bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze weitergezahlt. Auch sollten Sie dem Tipp von W°lfgang folgen und vorab bei Ihrem zuständigen Rententräger nachfragen, wie hoch eine frühere Altersrente ausfallen würde, sofern Sie nach Rentenbeginn noch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben sollten. Sei es nun aus Minijob oder Pflegetätigkeit.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung