Wie wird der Zurechnungsfaktor ab dem 1.7. bei Erwerbsminderungsrente gerechnet, wenn die Erwerbsminderungsrente mit 47 Jahren beantragt wird?
Bislang wurde der Zurechnungsfaktor von 1 um 0,003 pro Monat für maximal 36 Kalendermonate ausgehend von 63 Jahren. gekürzt.
Da die Zurechnungszeit nach dem neuen Gesetz auf 62 Jahre erhöht wurde, würden demnach der Zurechnungsfaktor um 12 Monate gekürzt. Sehe ich das richtig?
Danke