Hallo Schimanski,
wenn die Rente wegfällt, bleibt die Zurechnungszeit nicht im Versicherungskonto erhalten, weil diese Zeit nur
für die errechnete Erwerbsminderungsrente gilt.
Die Zeit geht aber nicht ganz verloren, vielmehr wird für die Zeit vom Beginn der Zurechnungszeit am 17.01.2008
bis zum Ende des Rentenbezuges eine sogenannte Anrechnungszeit wegen Rentenbezug berücksichtigt.
Diese Zeit bleibt dann in Ihrem Versicherungskonto erhalten und wird bei der Rentenberechnung einer späteren weiteren Rente,
z. B. einer Altersrente, mitberücksichtigt.