Hallo Chris,
die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind zwei verschiedene Rentenarten.
Wenn, wie in Ihrem Fall, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung vor 2019 begonnen hat, wurde die Zurechnungszeit für diese Rente nach "altem Recht" bestimmt. Daran änderte sich auch ab 2019 nichts.
Da die Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem 31.12.2018 begann, wird die Zurechnungszeit für diese Rente nach dem ab 2019 geltenden Recht ermittelt.