Hallo, Roswitha,
eine EU-Rente auf Dauer wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
Neben den Beitragszeiten erhalten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit noch den Bonus der sogenannten Zurechnungszeit, der ebenso im Versicherungsverlauf erscheint. Die Berechnung dieser Zurechnungszeit, die bei Ihnen bis 2010 reicht, erfolgt einmalig zum Rentenbeginn. Danach wird sie nicht aufgestockt oder neu berechnet.