Nehmen wir mal an Ihr Versicherungsverlauf ist vollständig geklärt. Dann klingt der erste Teil Ihres Beitrags nach einer deutlichen Lücke in der jüngeren Vergangenheit. Dazu könnte man vorsichtig formuliert bemerken, dass das Ansammeln weiterer Beitragszeiten durch KG-Bezug nicht unbedingt was bringt. Häufig wird der Beginn der letzten durchgehenden Erkrankung als Leistungsfall festgelegt. Dann wäre von dem Datum aus rückwärts die 5-J-Frist zu bilden. Die weiteren Beitragszeiten in die Zukunft zählen dafür nicht. Freiwillige Beitragszeiten helfen hier nicht, weil "Pflichtversicherung" gefordert ist. Ist die Lücke wirklich vorhanden, oder liegen Anrechnungszeiten in der Vergangenheit??
Zum anderen wäre abwarten und RT-Antrag erst später stellen vielleicht doch eine Lösung, weil in manchen Fällen der Leistungsfall auf das Antragsdatum gelegt wird. Das wäre der Fall, wenn der Verlauf der Krankheit zum Schlimmeren verläuft und nicht schon zu deren Beginn vom aufgehobenen Leistungsvermögen gesprochen werden kann.
Teil 2: Die Zurechnungszeit liegt im Zeitraum vom Leistungsfall bis zum Ende des Monats wo (neuerdings) das 62. Lebensjahr vollendet wird.
Da es sich nicht um eine Beitragszeit handelt, wird die Bewertung über den Durchschnittswert aller (!) zuvor vorhandenen Beitragszeiten vorgenommen.
Daher kann ein jüngerer Arbeitnehmer in seiner jährlichen Renten-Info unter Erwerbsminderungsrente einen deutlich höheren Betrag ablesen als bei der darauffolgenden Regelaltersrente. Sehen Sie dort bitte mal nach.
Da hier im Forum keine allzu persönlichen Umstände dargelegt werden sollten, empfehlen wir den Besuch einer Beratungsstelle.