Ich habe im September 2018 einen Antrag auf Eu-Rente gestellt. Bewilligung habe ich bis dato nicht.
Wenn die EU-Rente in 2019 BEWILLIGT werden würde, habe ich Anspruch auf die höhere Zurechnungszeit?
Oder gilt hier das Datum der Antragsstellung in 2018 und für mich gilt nicht die höhere Zurechnungszeit?
Datum Antragsstellung 2018 oder Bewilligung 2019.
Was ist richtig?
Mein Anwalt meint es gilt die Antragsstellung in 2018, also alte Berechnung bei mir wäre dann die Zurechnungszeit 62 Jahre und 3 Monate.
Der Rentenberater von der DRV widerspricht dem und meint der Zeitpunkt der Bewilligung ist masgeblich, also Bewilligung 2019 Zurechnungszeit 65 Jahre und 8 Monate.
Was ist nun richtig??????
Besten Dank für eure Antworten!! Vielleicht bezieht hierzu der EXPERTE Stellung.