Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zurechnungszeit ab 2019

von vereni01.02.2019 | 18:39
84 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe im September 2018 einen Antrag auf Eu-Rente gestellt. Bewilligung habe ich bis dato nicht. Wenn die EU-Rente in 2019 BEWILLIGT werden würde, habe ich Anspruch auf die höhere Zurechnungszeit? Oder gilt hier das Datum der Antragsstellung in 2018 und für mich gilt nicht die höhere Zurechnungszeit? Datum Antragsstellung 2018 oder Bewilligung 2019. Was ist richtig? Mein Anwalt meint es gilt die Antragsstellung in 2018, also alte Berechnung bei mir wäre dann die Zurechnungszeit 62 Jahre und 3 Monate. Der Rentenberater von der DRV widerspricht dem und meint der Zeitpunkt der Bewilligung ist masgeblich, also Bewilligung 2019 Zurechnungszeit 65 Jahre und 8 Monate. Was ist nun richtig?????? Besten Dank für eure Antworten!! Vielleicht bezieht hierzu der EXPERTE Stellung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den bisherigen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Silviaam 01.02.2019 | 18:56
Guten Abend Vereni Finden Sie Ihren gestrigen Beitrag im Forum nicht mehr wieder? Dort wurde Ihr Anliegen durch einen Xperten beantwortet. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zurechnu… Ich persönlich denke: Sie haben die Rente in 2018 aus dem Grund heraus beantragt, da Sie sich selber (oder auch auf Anraten Ihrer Ärzte) als erwerbsgemindert einstufen. Somit wäre es naheliegend, sofern die DRV den Leistungsfalleintritt genauso einschätzt und Ihnen die Erwerbsminderung anerkennt, dass auch zumindest 2018 als EMR-Leistungsfalleintritt (falls nicht gar den Akten/AU-Zeiten-Belegen nach noch ein früherer Zeitpunkt in Frage käme) anzunehmen ist. Warum sollte die DRV Ihrer Meinung nach den Zeitpunkt des Leistungsfalleintritts plausibel begründend nach hinten (ins Jahr 2019) verlegen? Sie (oder die Ärzte/KK/AfA) haben sich doch 2018 bereits als EM-gemindert gesehen/eingeschätzt, sonst wäre die Antragstellung bei der DRV zur Feststellung einer EM durch Sie nicht 2018 erfolgt. Gruß Silvia
vereniam 01.02.2019 | 19:10
Einen schönen guten Abend, Sie haben recht. Hab's mir durchgelesen vom EXPERTEN. Vielen,vielen Dank für Ihren Hinweis!!!
vereniam 01.02.2019 | 19:22
........Ihre Erklärung klingt plausibel. Werde mich auf das alte Recht einstellen. Entschuldigung hatte ich vorhin vergessen. Danke
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026