Hallo, Reiner,
wir verweisen auf den Beitrag von „Modi1969“. Eine Berechnung der Rente erhalten Sie von der zuständigen, kontoführenden DRV auf mündliche oder schriftliche Anfrage.
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Hallo, Reiner,
wir verweisen auf den Beitrag von „Modi1969“. Eine Berechnung der Rente erhalten Sie von der zuständigen, kontoführenden DRV auf mündliche oder schriftliche Anfrage.
1. In der "halben Rente wegen Erwerbsunfähigkeit" (sogenannte Rente wegen Berufsunfähigkeit) wurde eine Zurechnungszeit berücksichtigt. Das Ende der Zurechnungszeit ist aus dem Rentenbescheid ersichtlich.
2. Wenn diese "Rente wegen Berufsunfähigkeit" in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt wird, wird aufgrund des neu ermittelten Rentenbeginns eine neue Zurechnungszeit ermittelt (z. B. bis zum 65. Lebensjahr und 8 Monate).
In dieser Folgerente wird dann die in der bisherigen Rente ermittelte Zurechnungszeit, als Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezugs berücksichtigt.
Zeiten oder zusätzlich EP, die sich auf die "zweite Hälfte" der Rente auswirken, können Sie durch die sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit erhalten, die Sie (???) neben Ihrer teilweisen EM-Rente ausüben. Konkreter gesagt: es wird hier nicht, wie bei einer EM-Rente, hochgerechnet, als hätten Sie bis zum Erreichen der Regelaltersrente weiter gearbeitet, wenn Sie das nicht getan haben. "Schlimmstenfalls" wird Ihre Regelaltersrente in etwa doppelt so hoch sein, wie ihre teilweise EM-Rente zum Zeitpunkt in den Eintritt der Regelaltersrente. Sie können sich hier https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ eine RentenAUSKUNFT anfordern, aus der Sie Ihren derzeit aktuellen Stand entnehmen können.Hallo, wenn bei Ihnen nach bisheriger teilweiser EM eine volle EM festgestellt wird und diese Rente nach dem 31.12.2018 beginnt, wird die verlängerte Zurechnungszeit bis Lebensalter 65+ in der vollen EM-Rente enthalten sein.Korrektur: Es wurde keine volle EM festgestellt. Welche Zurechnungszeit gilt dann für die zweite Hälfte der Rente, die erst mit Eintritt des Rentenalters bezahlt wird?
Naja, der ursprüngliche Post ist ja nun schon älter - und meine Frage durchaus legitim. Da kann man schon mal nachhaken und sich fragen, warum die Experten das nicht beantworten (können). Betrifft ja auch andere: Was passiert mit der Zurechnungszeit, wenn eine einstmals tlw. in eine volle EM unabhängig von der Altersrente umgewandelt wird. Zumal es widersprüchliche Aussagen dazu gibt; siehe oben.Könnten bitte die Experten hier die Aussage in Post 4 klarstellen, revidieren, ergänzen, erläutern? Danke!Ein wenig Geduld würde Dir nicht schaden!
So viel Interessenten scheint es dann doch nicht zu geben. Im Übrigen hat der Experte auf die Anforderung einer Proberentenberechnung verwiesen , aus der die Antwort dann ersichtlich ist.Ein wenig Geduld würde Dir nicht schaden!Naja, der ursprüngliche Post ist ja nun schon älter - und meine Frage durchaus legitim. Da kann man schon mal nachhaken und sich fragen, warum die Experten das nicht beantworten (können). Betrifft ja auch andere: Was passiert mit der Zurechnungszeit, wenn eine einstmals tlw. in eine volle EM unabhängig von der Altersrente umgewandelt wird. Zumal es widersprüchliche Aussagen dazu gibt; siehe oben.
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