Habe keine Veranlassung mich zu rechtfertigen, dargestellte Unwahrheiten will ich aber nicht unwidersprochen lassen.
Zum Beitrag „User Groko vom14.04.2018_14:50h“
Na bleiben mal wieder die "Kunden" aus.
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Anwort:
Ja, dachte immer, auch Sie würden meine Hilfe in Anspruch nehmen und mein Rentenkonto aufbessern helfen.
Vielleicht wären Sie dann einer der mehr als 1000 Fälle von benachteiligender Berechnung der RV-Träger, die ich bisher aus mehr als 9000 seit 1995 vorgenommener vergleichbarer Berechnungen ermitteln konnte. Wär doch was, oder?
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Zum Beitrag „Fastrentner vom 14.04.2018_15:39h
Aussage:
Der hier auftretende Herr Lothar Schreiter nennt sich im Internet „Dienstleister“ und ist privater Rentenberater.
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Antwort:
a)„Dienstleister“ stimmt,
b) „und ist privater Rentenberater“ ist eine von „Fastrentner" erfundene Aussage.
Meine beantragte Erlaubnis beim zuständigen Amtsgerichtspräsidenten zur Wahrnehmung einer öffentlich rechtlichen Tätigkeit als „Dienstleister“ enthielt nicht „Rechtsberatung“ und insoweit wurde meinem Antrag keine Ablehnung erteilt.
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Davon hat sich auch die DRV nach Einsicht der entsprechenden Schreiben von mir und dem Amtsgerichtspräsidenten überzeugt und meine gleichzeitige Tätigkeit als „Versichertenberater der DRV“ weiterhin erlaubt.
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Mir läuft keiner den Rang ab.
Die Angabe einer privaten Tel.-Nr. als Werbung zu unterstellen ist Unfug.
Und wenn ich sage „kostenlos“ dann ist es kostenlos.
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Kann aber immer nach Berechnung mit meinem Programm feststellen, ob und wo etwas falsch gelaufen ist.
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Berechne Bescheide aller Rechtskreise ab 01-1992, egal ob Ost und oder West, knappschaftliche Tätigkeit, FRG und Auslandsrenten oder auch Verläufe mit Kinderziehungs- und oder Kinderberücksichtigungszeit oder aus „nichtversicherungspflichtiger Tatigkeit“
Immerhin hat es bisher in 23 Jahren noch keinen Fall aus mir vorgelegten Unterlagen gegeben, den ich nicht habe lösen können, wenngleich manchmal mehrere Tage nötig waren.
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Die Inanspruchnahme eines Rentenberaters oder Anwalts kostet zwar entsprechend zutreffender Gebührenordnung mehr, daraus pauschal zu formulieren: „Wer sein Geld zum Fenster rauswerfen will . . .“ ist schlichtweg Unsinn, da auch dieser Personenkreis in zigtausend Fällen zu Rentenverbesserungen beigetragen hat.
Zum Beitrag „Zittieren vom 14.04.2018_ 17:24h
Ich wüsste schon gern in welcher Funktion Sie rentenrechtich tatsächlich tätig sind.
Sind Sie örtlich oder bundesweit orientiert?
Antwort:
Tätig bundesweit als Dienstleister ohne Rechtsberatung mit Gewerbeerlaubnis und Schreiben vom Amtsgerichtspräsidenten.
Kosten:
a) Klärung Anfragen „kostenlos“ unabhängig vom Zeitaufwand
b) Vergleichbare Berechnung zu einem Bescheid
. .- 0,00 € bis maximal . . . . . . . . 25,00€
Regelfall . . . . . . . . . . . . 25,00€
- Aufträge zur vergleich. Berechnung
von Rentenberatern, Anwälten,
Behörden und Institutionen . . . . . . 50,00€
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Zutreffend, wurde von der Gewerkschaft wegen 65 jähriger Mitgliedschaft geehrt und in einem speziellen Beitrag in der Tageszeitung wegen meines Engagements und den deutschlandweit als Lektor durchgeführten Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder zu Rentenfragen noch einmal aufmerksam gemacht.
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Wenn in der Expertenantwort auf bloße Usermeinung hin, ohne dies belegen zu können Dinge gelöscht werden, halte ich dies für bedenklich und nicht sachgerecht.