Zitiert von: Paula
Zitiert von: Petra
Ich habe hier im Forum gelesen, dass beim Wechsel der teilweisen Erwerbsminderungsrente in die volle EMR das neue Recht mit den längeren Hinzurechnungszeiten (62 statt 60) angewendet wird, da dies dann als neue Rente
bzw. neuer Rentenantrag gilt.
Gilt das auch für den Wechsel in die Altersrente? Werden die Hinzurechnungszeiten dann auch 62 Jahren erhöht?
Wo hast du das hier im Forum gelesen? Wo ist der Link? Kann ich mir nicht vorstellen.
Am 16.7.2018 um 13:59 Uhr hat der Experte geschrieben: 6.07.2018, 13:59
von Experte/in Experten-Antwort
"Hallo Maggi, Ihre Frage ist etwas knapp formuliert. Ich unterstelle mal, dass Sie ursprünglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben, und nun die volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. Wenn jetzt der neue Rentenbeginn in ein neu anzuwendendes Recht fällt, kann es sein, dass Sie für die neue Rente eine erhöhte Zurechnungszeit erhalten …"
Meine Frage war daher, ob dies so auch für die Altersrente gilt.
@ Galgenhumor Warum sollte bei der Altersrente die Zurechnungszeit wegfallen? Dann hätten ja tausende Erwerbsminderungsrenter teils riesige Einbußen, wenn sie in die Altersrente gehen.