Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kurze Frage zur Zurechnungszeit.
Ich bekomme seit 2012 eine halbe Erwerbsminderungsrente. Seit 2018 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Welche Zurechungszeit wird bei der vollen Erwerbsminderungsrente anerkannt? (Bis 62 Jahre und 3 Monate?)
Zählt die volle Erwerbsminderungsrente als Zugangsrenter oder als Bestandsrenter durch die halbe Erwerbsminderungsrente seit 2012?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Grüße
Frank