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Experten-Antwort

Zurechnungszeit berechnen

von Hans K.15.03.2014 | 19:14
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3 Antworten

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Wie ist die Zurechnungszeit zu berechnen, wenn der Beginn, also das gesundheitliche Ereignis im Oktober 1974 eingetreten ist? EU-Rentenbeginn August 1998, Geboren Mai 1943. Durchschnittspunkte bis 1974 hochgerechnet bis 55Jahre, + 3Monate zu 1/3? Welches Recht ist anzuwenden, das zum Rentenbeginn gültige oder das von 1974? Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Berechnung Ihrer Zurechnungszeit ist das Recht zu Rentenbeginn maßgebend.

Ab dem 01.01.1992 ist das SGB VI die anzuwendende Rechtsgrundlage. Bei einer erstmaligen Feststellung einer Rente ist gem. § 300 SGB VI das Recht zu Beginn der Leistung maßgebend.

Nach § 59 SGB VI in der Fassung vom 01.01.1992 bis 31.12.2000 wird eine Zurechnungszeit (ZZ) berechnet, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die ZZ beginnt bei einer Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit mit dem Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Zurechnungszeit endet nach § 59 SGB VI a. F. mit dem Zeitpunkt der sich ergibt, wenn die Zeit bis zur Vollendung des 55. LBJ voll und die darüber hinausgehende Zeit bis zum 60. LBJ zu 1/3 hinzugerechnet wird.

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2 Antworten

Jonnyam 15.03.2014 | 20:16
Erstaunlich, dass die Rente erst knapp 24 Jahre nach dem Rentenfall beginnt. Anzuwenden ist das Recht von 1998 mit dem Gesamtleistungswert aus den Zeiten bis zum Rentenfall 1974. auch das ist sehr ungewöhnlich Meint jedenfalls Jonny
Hans K.am 15.03.2014 | 20:32
Naja, Beginn Zurechnungszeit und Rentenbeginn sind 2 unterschiedliche Sachen. Die Zurechnungszeit beginnt mit der gesundheitlich bedingten Umsetzung in einen geringer bezahlten Job. Insofern hat sich das versicherte Ereignis lange vor Rentenbeginn ereignet. Hans K.
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