Zurechnungszeit - Erwerbsminderung

von
Ole Wallander

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Erkrankung ist ein Arbeiten unmöglich geworden und eine Beantragung der Rente wegen Erwerbsminderung von Seiten der Ärzte empfohlen. Auf meiner letzten Renteninformation steht, dass ich im Falle einer Erwerbsminderung eine Rente von rund 600,- € erhalte. Jetzt habe ich gehört, dass es sogenannte Zurechnungszeit gibt. Werden diese auf den o.a. Betrag aufgeschlagen oder sind diese schon in dem Betrag berücksichtigt? Gibt dies Zuschläge auch bei halber Erwerbsminderung?
Zu meiner Person, ich bin 1970 geboren und habe aufgrund des Studiums recht lange keine Beiträge gezahlt, trotz meines jetzt recht guten Gehalts ist die bisher angesparte Rente halt doch recht dürftig.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

von
oder so

In der Renteninformation finden Sie neben dem Wert der EM (600 EUR) auch den Wert der Anwartschaft als Altersrente (ca. 1/3 des oberen Wertes - ein Jahr mit 66.000 EUR/brutto macht gut 50 EUR Rente!). Somit ist die Zurechnungszeit im Wert der EM bereits enthalten (die Versichertengemeinschaft verdreifacht (ca.) im Moment den Wert Ihrer bisherigen Einzahlungen!). Beim EM-Wert auch berücksichtigt ist der mittlerweile legitimierte Abschlag bei vorzeitiger EM (10.8%). Je nach Kranken- und Pflegeversicherung sind diese Werte mit gut 10% noch in Abzug zubringen.

Bei teilweiser EM ist die Zurechnungszeit ebenfalls enthalten, die Zahlung einer evtl. Rente würde sich jedoch halbieren.

Bleibt zu hoffen, dass Sie aufgrund Ihrer Vorbildung und Ihres letzten Einkommens privat ergänzend für den Krankheits- bzw. EM-Fall vorgesorgt haben!

Experten-Antwort

Hallo Ole Wallender,

die Beträge über die Erwerbsminderungsrente in Ihrer jährlichen Renteninformation beinhalten bereits die Zurechnungszeit. Das gleiche gilt für den Fall einer teilweisen Erwerbsminderung. Es gilt dann der halbe Wert der aufgeführten Erwerbsminderungsrente.

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