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Zurechnungszeit und Versorgungsausgleich

von Ilsebill26.05.2009 | 17:25
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9 Antworten

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Ich (49) beziehe seit zwei Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente, bei der Zurechnungszeiten berücksichtigt worden sind. Im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Ändert sich dadurch die Höhe meiner Rente? Oder werden nur Zurechnungszeiten durch Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich ersetzt und es bleibt bei der alten Höhe? Danke für eine Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu übertragenen Entgeltpunkte werden dem eigenen Rentenanspruch hinzuaddiert.

8 Antworten

Schadeam 26.05.2009 | 18:35
ich rufe alle Hellseher, Wahrsager und Propheten auf sich bei Ilsebil zu melden. Nein im Ernst - wer sollte denn diese Frage beantworten, wo keiner im Forum die Ehezeit und die Daten von Ihnen, bzw. Ihrem Mann kennt.
Ilsebillam 27.05.2009 | 10:41
Spott brauche ich nicht, und rechnen kann ich selbst. Es geht um die Frage, ob die Entgeltpunkte für den Versorgungsausgleich diejenigen für die Zurechnungszeit ersetzen oder ob sie obendrauf kommen.
Ilsebillam 27.05.2009 | 11:07
Das weiß ich alles. Ich mach ein Rechenbeispiel. Bisher 10 Entgeltpunkte aus eigener Erwerbstätigkeit und 5 aus Zurechnungszeit = 15 Punkte = Rentenhöhe XXX,XX €. Nach Versorgungsausgleich: 10 EP eigene + 3 EP aus VA + 5 EP aus Zurechnung = Rentenhöhe YYY,YY € oder: 10 EP eigene + 3 EP aus VA + nur noch 2 aus Zurechnung = Rentenhöhe XXX,XX €?
Agnesam 27.05.2009 | 11:00
Also, ich bin kein Hellesher oder Wahrsager. Nach dem was Sie schildern erwarten Sie durch den Versorgungsausgleich eine Übertragung von Rentenanwartschaften von Ihrem Ex-Mann. Der Versorgungsausgleich wird durch das Familiengericht in Euro festgestellt und in Entgeltpunkte umgerechnet. Die so übertragenen Entgeltpunkte werden zu den Entgeltpunkten die der Rentenberechnung zugrunde liegen hinzuaddiert. Es erfolgt also keine neue Berechnung Ihrer EM-Rente. Die Erhöhung Ihrer EM-Rente wirkt sich erst nach Rechtskraft der Scheidung aus. Agnes
Agnesam 27.05.2009 | 11:18
>Ich mach ein Rechenbeispiel. Bisher 10 Entgeltpunkte aus eigener Erwerbstätigkeit und 5 aus Zurechnungszeit = 15 Punkte = Rentenhöhe XXX,XX €. Nach Versorgungsausgleich: 10 EP eigene + 3 EP aus VA + 5 EP aus Zurechnung = Rentenhöhe YYY,YY € oder: 10 EP eigene + 3 EP aus VA + nur noch 2 aus Zurechnung = Rentenhöhe XXX,XX €? Rechenbeispiel in richtiger Reihenfolge: Bisher insgesamt 15 EGPT (bleiben unverändert) plus 3 EGPT aus VAG Summe: 18 EGPT Agnes
Ilsebillam 27.05.2009 | 12:41
Und wie sieht es aus, wenn meine Rente bisher nur auf Zeit bewilligt worden ist?
Agnesam 27.05.2009 | 13:34
Hallo Ilsebill, die Anwartschaften aus dem VAG werden immer als Zuschlag zu den aus der eigentlichen Rentenberechnung ermittelten EGPT addiert. Es spielt keine Rolle, ob die EM-Rente auf Zeit gewährt wird. Selbst wenn die Rente wegfällt und später eine neue Rente gewährt wird: Der VAG ist und bleibt ein Zuschlag (§ 76 SGB VI). Agnes
Ilsebillam 27.05.2009 | 16:37
Danke!
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