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Experten-Antwort

Zurechnungszeit

von Christopher24.03.2017 | 07:30
1038 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente. An Zurechnungszeit wurden 12 Jahre zugrunde gelegt (15,8 EP). Nehmen wir mal an ich erhalte nach 6 Jahren nur noch die TEMR und übe eine Teilzeit Beschäftigung aus. Wieviel EP bleiben mir von der Zurechnungszeit erhalten? Wären das dann die Hälfte der Zurechnungszeit die mir bleiben? Oder wie errechnet sich das? Danke im voraus. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christopher, wie bereits von „senf-dazu“ erläutert, ändert sich an der Zurechnungszeit (aktuell bis zum 62.LJ) nichts. Lediglich über den Rentenartfaktor (1,0 / 0,5) wird die Rentenhöhe gesteuert.

Das bedeutet, die Zeit bis zum 62. Lebensjahr bleibt, die Summe der Entgeltpunkte halbiert sich.

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3 Antworten

senf-dazuam 24.03.2017 | 09:15
Hallo Christopher! Die Zurechnungszeit bleibt für beide Situationen (volle und teilweise EM-Rente) gleich. Es ändert sich dabei der Rentenartfaktor. Bei einer vollen EM-Rente liegt diese bei 1,0, bei einer teilweisen EM-Rente bei 0,5. Die errechneten (persönlichen) Entgeltpunkte werden mit dem für die jeweilige Rente gültigen Rentenartfaktor multipliziert. Auf diese Weise reduziert sich der Betrag bei der der teilweisen EM-Rente. Das Versicherungsleben (auch das fiktive, nämlich die Zurechnungszeit) und die daraus resultierenden Entgeltpunkte bleiben unverändert.
Christopheram 24.03.2017 | 09:34
Hallo senf-dazu, Danke für die Info. Mit dem Rentenfaktor habe ich verstanden. Aber was ist z.b. wenn mir nach 6 Jahren die VEMR entzogen wird. Bleiben mir EP für die 6 Jahre Zurechnungszeit erhalten?
Christopheram 24.03.2017 | 10:06
Jetzt habe ich es verstanden. Vielen Dank an Alle. Mfg
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