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Experten-Antwort

Zurechnungszeiten

von DieterK13.09.2010 | 19:29
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 1.12.03 eine volle EM Rente. Ab 1.12.06 unbefristet. Es wurden ZZ bis zum 60 Lebensjahr berücksichtigt, insges. 100 Monate.. Nun habe ich den Antrag auf Altersrente gestellt (Vertrauensschutz Schwebehinderung 11/2000 gegeben). Im jetzigen Rentenbescheid werden ZZ plötzlich nur noch bis zum 30.11.2006 berücksichtigt. Da kann doch was nicht stimmen wenn ich § 59 / § 88 und Anlage 23 SGB VI lese. können sich doch auf keinen Fall geringere EP ergeben als bei der Berechnung der EM Rente festhestellt wurden. Oder sehe ich das etwa falsch. Habe vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Gruß Dieter Ich hatte das Thema schon mal etwas missverständlich aufgemacht. Sorry

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter K,

wie bereits ausgeführt wurde, ist die mit einem Rentenbezug zusammenfallende Zurechnungszeit bei einer Folgerente als Anrechnungszeit wegen Rentenbezuges zu berücksichtigen. Warum dies in Ihrem Fall nicht geschehen sein sollte, kann ohne Bescheid von hier nicht gesagt werden.

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17 Antworten

Klemensam 13.09.2010 | 20:42
Da ihre Altersrente nicht niedriger ausfallen kann als ihre EM-Rente ( Besitzschutz ), wäre es mir persönlich völlig egal ob sich da niedrige EP ergeben oder nicht und vor allem wie das berechnet wird. Hauptsache die Rentenhöhe ist diesselbe wie bei der EM-Rente.
W*lfgangam 13.09.2010 | 20:54
> Da erhielt ich die Auskunft: Wie das genau berechnet wird weiss ich auch nicht. Eben ...wie viele Vorgesetze will man telefonisch hochgehen (lassen), bis der Oberste eben wieder die unteren Ebenen zur Wissenbildung in diesen kniffligen Fällen einschaltet ? ;-)) Widerspruch ist genau richtig - dann wird detalliert nachgearbeit ...und heißt erst mal warten. Dass da was nicht passt, in Kombination Rentenbeginn/Anlage 23 ist offensichtlich. Geduld DieterK - die DRV wird schon die richtige Antwort finden. Gruß w. ...dass die Entgeltpunkte bei Neufeststellung EM in AR nicht kleiner werden können - sh. -_- und wie immer Recht damit ;-)) ist eine andere Sache - nur wenn die bisherige ZZ bis 60 plötzlich nicht mehr als Rentenbezugszeit bis 60 im Versicherungsverlauf enthalten ist, sollte zum Nachdenken (der Widerspruch Bearbeitenden ;-) anregen.
W*lfgangam 13.09.2010 | 21:48
> sicher (mindestens) eine kompetente Person, *smile ...wir gehen mal vom Idealfall aus - wenn die wirklich Kompetenten in den AuB-Stellen nicht grad auf Reisen in den dörflichen Exklaven sind/der Sachbearbeiter am zentralen DRV-Telefon wirklich tiefer in der Materie steckt (allein, die ganz speziellen Nachfragen laufen doch oft ins 'das muss ich weitergeben, ich les mal nach und weiß doch nicht so recht, das prüft die Sachbearbeitung/der 'Chefe' im Hause ;-) - nein, keine Kritik. Hier ists schon der richtige Weg, das mangels konkretem Sachverhalt in die 'interne' Prüfung zu geben ...Sie können ja nicht an jedem Telefon der Nachfragenden sitzen - schade eigentlich ;-)) Die DRV-Mitarbeiter bei jedem Träger sind SEHR hilfreich, so weit sie es auf den spontanen Anruf reagieren können - das muss auch mal gesagt werden !! Gruß w. ...ich sag jetzt nicht, wie lange ich diese Erfahrung der nicht kompetenten Antworten in (auch 'einfachen') zwickligen Fragen kenne ...und sie akzeptiere (eben weil individuell z. T. sehr sehr tief gehend)
Anrechnungszeitam 13.09.2010 | 23:48
Eine Zurechnungszeit wird in der Folgerente zur Anrechnungszeit nach § 58 Abs.1 Nr.5 SGB VI. Sehen Sie nochmal in der Anlage nach. Die Zeit müsste dort auftauchen, nur eben nicht mehr als Zurechnungszeit.
hotteam 14.09.2010 | 11:29
Schau doch mal in den Versicherungsverlauf, ob die Zurechnungszeit eventuell durch eine Beitragszeit nach dem Versicherungsfall der Erwerbsminderung ersetzt wurde (Bsp. Krankengeld über den Rentenbeginn hinaus).
..-..am 14.09.2010 | 14:05
Dann warten Sie doch einfach das Widerspruchsverfahren ab. Bisher waren hier nur Mutmaßungen zu lesen. Was genaues bekommen Sie dann schwarz auf weiß von Ihrer DRV. Üben Sie sich doch etwas in Geduld.
W*lfgangam 14.09.2010 | 21:48
Hallo DieterK, Diskussionen hat es doch nun genug geben ;-) Leider ist Ihre Frage nicht einfach mit ja/nein, gar verbindlich zu beantworten - auch wenn sich für mich/für andere/Experte 'eigentlich' die Antwort klar ergibt - da stimmt was nicht. Die Tendenz geht doch in die Richtung, dass Ihr Widerspruch offensichtlich berechtigt ist und auch das konkret an der entscheidenden Stelle gelöst wird. Ohne den Einzelfall vor Augen in Papier und Text (zur Erinnerung; hier ist 'nur' ein Forum, das Lösungsansätze bieten kann - und da könnten Sie auch Ihre kompletten Bescheide hier Reinkopieren) - und zwar dort, wo die Rechtsverbindlichkeit unterschrieben wird, erreichen Sie erst mal gar nichts. So gesehen, nehmen Sie es doch einfach positiv, dass das Forum Sie in Ihrem Argwohn gegen die bisherige Neufeststellung der AR unterstützt ...punktgenau steht es dann im Abhilfebescheid - oder Widerspruchsbescheid (den hier niemand beschleunigen kann, insofern die Aussage 'Sie haben das richtige getan, nun eben warten' die richtige ist - alles andere ist gesagt worden). Wenn dann noch Nachfragebedarf sein sollte, melden Sie sich hier wieder und man wird konstruktiv drauf eingehen. Gruß w.
DieterKam 13.09.2010 | 20:09
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Ich beziehe seit 01.12.03 eine volle EM Rente. Ab 01.12.06 unbefristet. Es wurden ZZ bis zum 60 Lebensjahr berücksichtigt, insges. 100 Monate. Nun habe ich den Antrag auf Altersrente gestellt (Vertrauensschutz Schwebehinderung 11/2000 gegeben). Im jetzigen Rentenbescheid werden ZZ plötzlich nur noch bis zum 30.11.2006 berücksichtigt. Da kann doch was nicht stimmen. Wenn ich §§ 59, 88 und Anlage 23 SGB VI lese, können sich doch auf keinen Fall geringere EP ergeben als bei der Berechnung der EM Rente festgestellt wurden.
Ohne die genauere Kenntnis der Sachverhalte im konkreten Einzelfall kann man wenig raten. Bei nachfolgender Altersrente wird die Zurechnungszeit zur Rentenbezugszeit. Niedrigere Entgeltpunkte in der nachfolgenden Altersrente sind jedoch eher die Regel. Daher gibt es den Besitzschutz, der eine Verminderung der Rentenhöhe vermeidet. Konkrete Hinweise erhalten Sie bei der Sachbearbeitung, die in Ihrer Angelegenheit den Rentenbescheid erteilt hat. Haben Sie da schon einmal angerufen und sich die Gründe erläutern lassen? Lassen Sie sich ggf. einen Vorgesetzten geben, der sich auskennt und Ihnen die Sache erläutern kann. Sie können sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Sie berät. Nehmen Sie dann aber unbedingt Ihre Rentenbescheide mit allen Anlagen mit.
Da erhielt ich die Auskunft: Wie das genau berechnet wird weiss ich auch nicht.
-_-am 13.09.2010 | 20:00
Ohne die genauere Kenntnis der Sachverhalte im konkreten Einzelfall kann man wenig raten. Bei nachfolgender Altersrente wird die Zurechnungszeit zur Rentenbezugszeit. Niedrigere Entgeltpunkte in der nachfolgenden Altersrente sind jedoch eher die Regel. Daher gibt es den Besitzschutz, der eine Verminderung der Rentenhöhe vermeidet. Konkrete Hinweise erhalten Sie bei der Sachbearbeitung, die in Ihrer Angelegenheit den Rentenbescheid erteilt hat. Haben Sie da schon einmal angerufen und sich die Gründe erläutern lassen? Lassen Sie sich ggf. einen Vorgesetzten geben, der sich auskennt und Ihnen die Sache erläutern kann. Sie können sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Sie berät. Nehmen Sie dann aber unbedingt Ihre Rentenbescheide mit allen Anlagen mit.
-_-am 13.09.2010 | 21:19
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich halte es nicht für besonders schwierig, den Sachverhalt zu erläutern, wenn tatsächlich auch alle erforderlichen Informationen vorliegen. Das scheint hier nicht gegeben und dürfte die Möglichkeiten des Expertenforums auch übersteigen. Die Sachbearbeitung hat, wie auch die Auskunfts- und Beratungsstellen, bei vorliegenden Rentenbescheiden sicher (mindestens) eine kompetente Person, die die gewünschten Informationen verständlich erläutern kann, damit unnötige, zeitaufwändige und damit kostenintensive Widerspruchsverfahren vermieden werden. In meinen 35 Jahren habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass manche Zeitgenossen erst "gläubig" werden, wenn sie den abweisenden Widerspruchsbescheid in der Hand haben.
DieterKam 14.09.2010 | 07:10
Zitat von -_- anzeigenausblenden
>...wie viele Vorgesetze will man telefonisch hochgehen lassen, bis der Oberste eben wieder die unteren Ebenen zur Wissenbildung in diesen kniffligen Fällen einschaltet ? ;-))
Ich halte es nicht für besonders schwierig, den Sachverhalt zu erläutern, wenn tatsächlich auch alle erforderlichen Informationen vorliegen. Das scheint hier nicht gegeben und dürfte die Möglichkeiten des Expertenforums auch übersteigen. Die Sachbearbeitung hat, wie auch die Auskunfts- und Beratungsstellen, bei vorliegenden Rentenbescheiden sicher (mindestens) eine kompetente Person, die die gewünschten Informationen verständlich erläutern kann, damit unnötige, zeitaufwändige und damit kostenintensive Widerspruchsverfahren vermieden werden. In meinen 35 Jahren habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass manche Zeitgenossen erst "gläubig" werden, wenn sie den abweisenden Widerspruchsbescheid in der Hand haben.
Leider gibt es aber viel zu viele "Gläubige" Menschen. Meine Fragen waren doch einfach und verständlich formuliert, die Antwort allerdings ziemlich nichtssagend und wenig hilfreich. Gruß Dieter
DieterKam 14.09.2010 | 07:12
Eine Zurechnungszeit wird in der Folgerente zur Anrechnungszeit nach § 58 Abs.1 Nr.5 SGB VI. Sehen Sie nochmal in der Anlage nach. Die Zeit müsste dort auftauchen, nur eben nicht mehr als Zurechnungszeit.
Und genau das ist eben nicht der Fall. Die Zeiten erscheinen nirgendwo im Bescheid.+ Gruß Dieter Sorry die Antwort war für -.- bestimmt, nicht für Wolfgang.
DieterKam 14.09.2010 | 09:28
Das ist eben bei der Vertrauensschutzregel etwas anders. Da fällt mit 60 Jahren der Abschlag von 10,8 % weg um den sich die Rente dann normalerweise erhöhen müsste.
DieterKam 14.09.2010 | 19:11
.-. Warum heisst das eigentlich Forum ? Für mich ist ein Forum eine Diskussionsplattform aber nicht für besserwisserische inhaltlose Antworten.
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