Werden Zurechnungszeiten aus EMR mit Bewertet für langjährig bez. weise besonders Langjährig Versicherte?
Beispiel 300 Belegte Monate
120 Zurechnungszeit Monate aus EMR
Ergibt 420 Monate 35 Jahre = langjährig Versichert ?
Werden Zurechnungszeiten aus EMR mit Bewertet für langjährig bez. weise besonders Langjährig Versicherte?
Beispiel 300 Belegte Monate
120 Zurechnungszeit Monate aus EMR
Ergibt 420 Monate 35 Jahre = langjährig Versichert ?
Beispiel 300 Belegte Monate
120 Zurechnungszeit Monate aus EMR
Ergibt 420 Monate 35 Jahre = langjährig Versichert ?
Nachtrag
Würde die Zeit benötigen Zwecks Umwandlung emr in Altersrente mit gbr 50%
Hallo Pit,
erwarten Sie bei späterer 'Umwandlung' von EM- in Altersrente aber keinen Mehrbetrag. Grundsätzlich bleibt der alte Betrag erhalten (kleiner wird es garantiert nicht!) und wird unter neuem Namen weitergezahlt. Dennoch sollten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze zum frühestmöglichen Altersrentenbeginn (63, oder bei Schwerbehinderung 60+xx) mal eine Probeberechnung machen lassen - vielleicht kommt doch ein (kleiner) Mehrbetrag bei raus.
Gruß
w.
Vielen Dank das Hilft mir !
bin fast 63 mit gbr. 50 und war mir nicht sicher mit der Zurechnungszeit aus EMR was ja jetzt geklärt ist
bei belegbaren Monaten bin ich Knapp unter 420 Monaten (35 Jahre) und mit Zurechnungszeit aus EMR locker über die 420
Werde es mir ausrechnen lassen und schon jetzt Altersrente bez. Altersrente für Schwerbehinderte Menschen Beantragen bevor wieder eine neue Rentenreform kommt
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