Hallo Bergdoktor,
die durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossene Verlängerung der Zurechnungszeit kommt bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Rentenbeginn ab 2019 zum Tragen. Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird eine Zurechnungszeit jedoch grundsätzlich nicht ermittelt.