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Experten-Antwort

Zurechnunsgzeit bei Akademikern ?

von Bluesy16.03.2013 | 08:50
2107 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin 29 Jahre alt. Nachdem ich bis zu meinem 27.Lj. studiert habe (mit Abschluss), habe ich noch keine gesetzliche Renteninfo erhalten. Seit Eintritt ins Berufsleben verdiene ich oberhalb der BBG. Wie würde mein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente genau gerechnet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihre Ausbildung noch nicht länger als 6 Jahre zurückliegt und Sie in den letzten 2 Jahren 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben, würden Sie auch heute schon die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen.

Die Berechnung ist im Groben so, wie sie Earnie beschrieben hat.

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4 Antworten

Habemus Pleiteam 16.03.2013 | 11:21
Ich würde in Ihrem Alter (falls die Frage überhaupt ernst gemeint ist) keinen Pfifferling auf eine EM-Rente oder auf die eine Zurechnungszeit geben. Bei der gegenwärtigen Haushaltslage wird früher oder später die Zurechnungszeit weiter gekürzt oder wird früher oder später ganz wegfallen. Die hausgemachte Bankenkrise und Griechenland und die Euro-Zone fordern ihre Opfer und da ist die Rentenkasse natürlich vorrangig als Deckungsmasse gefragt. Kalkulieren sie also vorsichtshalber lieber nicht mit Zurechnungszeit und EM-Rente, denn die sind dann nicht mehr das Papier Wert auf dem sie stehen. Frohes Schaffen!
Earnieam 16.03.2013 | 10:41
Um überhaupt Anspruch auf eine EM-Rente zu haben müssen Sie in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre an Pflcihtbeiträgen eingezahlt haben. Das liegt bei ihnen ja noch gar nicht vor, da Sie ja erst 2 Jahre arbeiten. Insofern stellt sich aktuell dies Thema für Sie ja gar nicht... Sonst wird - grob gesagt - die Zurechnungszeit wie folgt ermittelt : Aus ihrem Verdienst in den Jahren der Beitragszahlung bzw. aus den dafür zuerkannten Rentenpunkten wird der Durchschnittswert/punkt ermittelt. Dieser wird dann mit den Jahren X - vom Zeitpunkt des Alters bei Eintritt der EM bis zum 60. Lebensjahr - multipliziert. Aktueller Rentenwert für 1 Rentenpunkt (alte Bundesländer 2012): 28,07 € Bei ihrem Verdienst über der BBG werden dies ca. 2 Rentenpunkten pro Jahr sein, also ca. 56 € x z.b. dann 30 Jahre, wenn Sie im Alter von 30 EM-Rente bekämen. Dazu kommt noch die Rentenpunkt aus ihrer eigenen Einzahlung und eder ihres AG aus ihren Pflcihtbeitragsjahren. 10,8% werden dann bei in Anspruchnahme der EM-Rente gleich wieder abgezogen. Also 3 Jahren arbeiten mit Pflichtbeiträgen über der BBG und dann mit gut 30 Jahren in EM-Rente ergibt dfie fast höchstmögliche EM-Rente überhaupt... Dazu kann man dann nur gratulieren. " Zurechnungszeit Wenn ein Versicherter vor Vollendung des 60. Lebensjahres teilweise bzw. voll erwerbsgemindert wird oder verstirbt, wird ihm oder seinen Hinterbliebenen eine besondere Hilfe insofern zuteil, als bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Vollendung des 60. Lebensjahres fehlenden Versicherungsjahre hinzugerechnet werden. Die Zurechnungszeit kann sich in erheblichem Maße rentensteigernd auswirken, so dass sich oft erst durch ihre Berücksichtigung eine ausreichend hohe Rente ergibt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Versicherter schon in jungen Jahren teilweise bzw. voll erwerbsgemindert wird oder verstirbt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Versicherte erst wenige Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, und eine daraus berechnete Rente würde entsprechend niedrig ausfallen. Die Zurechnungszeit schafft durch Aufstockung der tatsächlich zurückgelegten Jahre einen Ausgleich. Das gilt sinngemäß auch für eine Berechnung einer Hinterbliebenenrente, wenn der Ehegatte oder Elternteil, aus dessen Versicherung sich die jeweilige Hinterbliebenenrente ableitet, frühzeitig verstirbt. Die Zurechnungszeit wird bei einer Rente wegen Erwerbsminderung, bei einer Hinterbliebenenrente oder bei einer Erziehungsrente hinzugerechnet, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung, zum Todeszeitpunkt (bei Hinterbliebenenrente) oder bei Beginn der Erziehungsrente das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesen Fällen wird die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung, vom Tod bzw. vom Rentenbeginn bis zum vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten den bereits zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten hinzugerechnet. Der Versicherte oder Hinterbliebene wird dadurch bei der Berechnung der Rente so gestellt, als ob bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Beiträge mit einem individuellen Durchschnittswert gezahlt und die Erwerbsminderung oder der Tod erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten wäre. Dadurch wird trotz vorzeitiger Rentenzahlung eine ausreichend finanzielle Absicherung gewährleistet. "
KSCam 16.03.2013 | 12:08
Eine Renteninformation erhalten Sie erst, wenn 5 Beitragsjahre gespeichert sind. So sind halt die Computer der DRV programmiert......das dauert somit noch 3 bis 4 Jahre. Und nach gerade mal 2 Arbeitsjahren sollte sich ein 29 jähriger auf seine beruflichen Ziele konzentrieren und nicht das Hauptaugenmerk darauf setzen wie hoch seine EM rente mal sein könnte.
Bluesyam 17.03.2013 | 15:01
Solche "moralischen" Antworten helfen mir nicht. Antworten Sie halt einfach gar nicht, wenn Sie keine Ahnung haben...
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